Flughafen Wien a.o. HV zu Sonderprüfung

Teilen

Die außerordentliche Haupterversammlung (HV) der Flughafen Wien AG am 20. August im Austria Center Vienna hat nur einen einzigen Tagesordnungspunkt: Die Durchführung einer "Sonderprüfung gemäß §118 Aktiengesetz zum Projekt 'Skylink'".

Die Sonder-HV war am Montag (20. Juli) angekündigt, worden, nachdem der Vorstand - gestützt auf mehrere Rechtsgutachten - entschieden hatte, dass es für eine Rechnungshofprüfung zur Kostenexplosion beim Bau des neuen Terminals Skylink keine ausreichende Rechtsbasis gebe. Die RH-Prüfer mussten daher am Dienstag unverrichteter Dinge wieder vom Flughafen Wien-Sitz wieder abziehen.

Kleinaktionärsvertreter Wilhelm Rasinger hat dieser Tage gefordert, auch eine RH-Prüfung zur Abstimmung auf die Tagesordnung zu setzen. Einen entsprechenden Antrag kann jeder Aktionär mit mehr als 5 Prozent Anteil stellen.

Das Tauziehen um eine Prüfung durch den RH hält an, seit die Juristen des Rechnungshofs zu dem Schluss gekommen sind, dass beim Flughafen Wien eine Beherrschung durch die Länder Niederösterreich und Wien vorliegt, obwohl sie gemeinsam nur 40 Prozent halten. Die Flughafen-Führung sieht das anders. Eine endgültige Entscheidung über die Zuständigkeit müsste der Verfassungsgerichtshof treffen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.