Prognostizierte Gesamtkosten stiegen zwischen 2002 und 2013 um rund 92 Prozent
Der Rechnungshof hat in einem aktuellen Bericht den Bau des Brennerbasistunnels (BBT) unter die Lupe genommen. Die Brennerbasistunnel-Gesellschaft (BBT SE) lege ihrem Aufsichtsrat nicht wie in den "Rahmenbedingungen zur Realisierung der Phase III des Projektes BBT" gefordert, die Fortschreibungen der projektbezogenen Kosten, Risiken etc. jährlich zur Genehmigung vor, kritisierte die Behörde.
Ende 2015 entsprach der letztgültige Genehmigungsstand von rund 8,66 Mrd. Euro jenem vom 1. Jänner 2013. Damit sei das jährliche Intervall für die Genehmigung auf ein zumindest dreijähriges angewachsen , hieß es in dem Rechnungshofbericht, der dem Nationalrat am Donnerstag vorgelegt wurde.
Wegen des Fehlens der vom Aufsichtsrat der BBT SE genehmigten - und damit zwischen den Eigentümern aus Italien und Österreich abgestimmten - Kostenprognosen nach dem 1. Jänner 2013 habe der Rechnungshof für die Gebarungsüberprüfung primär die genehmigte Kostenprognose zum 1. Jänner 2013 herangezogen. Die prognostizierten Gesamtkosten seien - insbesondere unter anderem wegen der fehlenden Vorausvalorisierung, Kostensteigerungen aufgrund von UVP-Vorschriften und unterschiedlichen Kostenberechnungsgrundlagen - zwischen 2002 und 2013 von etwa 4,5 Mrd. EUR auf rund 8,66 Mrd. Euro um rund 92 Prozent in mehreren Etappen gestiegen. Demgegenüber erklärte der Baupreisindex der Statistik Austria für diesen Zeitraum lediglich rund 31 Prozent bzw. 1,41 Mrd. Euro - nur rund ein Drittel des von der BBT SE angesetzten Ausmaßes der Kostensteigerungen.
Auch das Thema Zulaufstrecken nahm der Rechnungshof unter die Lupe. Für die nördlichen und südlichen Zulaufstrecken zum BBT bestanden keine bilateralen, völkerrechtlich verbindlichen Zusagen zwischen Deutschland, Italien und Österreich hinsichtlich der Inbetriebnahmezeitpunkte. Einzelne Abschnitte der Zulaufstrecken in den drei Ländern sollen erst rund zehn Jahre nach der Inbetriebnahme des Brennerbasistunnels in Betrieb genommen werden.
Der BBT könnte laut Rechnungshof ab der geplanten Inbetriebnahme nur dann effizient und effektiv genutzt werden, wenn sämtliche erforderlichen Projekte auf den Zulaufstrecken zeitgerecht fertiggestellt werden. Andererseits könnte die Wirkung der Investitionen der Republik Österreich von rund 3,57 Mrd. Euro (ohne Finanzierungskosten) geschmälert werden, weil es unter anderem langfristig zu Kapazitätsengpässen auf dem gesamten Korridor kommen kann.
Vor dem Hintergrund der Bekenntnisse zur Verkehrsverlagerung sollte die weitere Projektentwicklung auf den Zulaufstrecken (insbesondere des Projekts Franzensfeste bis Waidbruck) verfolgt werden, um auf etwaige Abweichungen in der Projektrealisierung möglichst rasch reagieren und um die österreichischen Interessen bestmöglich durchsetzen zu können, empfahl das Kontrollorgan. Zudem sollten für den Ausbau des letzten nördlichen Abschnittes der Zulaufstrecke auf österreichischer Seite zeitgerecht eine geeignete Organisationsform für die weitere Projektabwicklung (beispielsweise eine Projektabwicklungsgesellschaft wie die BBT SE beim Basistunnel) festgelegt und die Maßnahmen im österreichischen Teil des Nordzulaufs zügig vorangetrieben werden.