Sondergesetz

Schuldenschnitt: Hypo zahlt keine Zinsen mehr

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Verordnung der Finanzmarktaufsicht ab heute in Kraft.

Bei der staatlichen Krisenbank Hypo Alpe Adria ist der umstrittene Schuldenschnitt angelaufen. Die landesgarantierten Nachranganleihen sind per Gesetz wertlos. Der Zinsendienst ist eingestellt.

Mit dem heutigen Tag (7. August 2014) ist die erforderliche Verordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden. Das Hypo-Sondergesetz selbst ist seit 31. Juli in Kraft.

Damit stellt die Hypo Alpe Adria auch die bisherigen Zinszahlungen auf die vom Schuldenschnitt betroffenen Nachranganleihen ein.

Erste Klagen gegen das Gesetz können damit aufgesetzt werden. Investoren, die keine Zinsen erhalten, können damit Rechtsmittel einlegen, verlautet am Donnerstag. Jetzt in den ersten Augusttagen wären tourliche Zinstermine gewesen.

Mit dem Sondergesetz für die staatliche Krisenbank Hypo Alpe Adria lässt die Republik Gläubiger von landesgarantierten Nachranganleihen im Volumen von rund 800 Mio. Euro bluten. Betroffene Anleihegläubiger und etliche Juristen sehen die Wertloserklärung der Verbindlichkeiten als Enteignung. Auch vor Fälligkeit der Bonds werden Feststellungsklagen erwartet.

BayernLB betroffen
Von dem Gesetz ist auch die ehemalige Hypo-Mehrheitseigentümerin BayernLB betroffen. Bei den Bayern geht es um Kredite - in der österreichischen Lesart nachrangige, weil eigenkapitalersetzende Darlehen - an die Hypo. Noch offen sind dabei 2,3 Mrd. Euro. Die Hypo hat das Geld einbehalten. Die Bayern haben auf Rückzahlung geklagt.

Österreich zieht diese Gelder nun für eine Beteiligung der BayernLB an den Hypo-Abbaukosten heran. 800 Millionen Euro, die mit Darlehensverträgen nach der Zeit der ersten Staatskapitalhilfe (das war Ende 2008) vergeben wurden, sollen per österreichischem Gesetz erlöschen. Das Argument: Damals sei die Krise der Hypo schon offenkundig gewesen, was den Nachrangcharakter der in der Krise gewährten Gelder nochmals unterstreiche.


 

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