Kulterer im Knast

So cashten die Hypo-Banker ab

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Der Ex-Hypo-Chef werde intensiv einvernommen, sagt der Staatsanwalt.

Nach seiner ersten Nacht in einer Zelle wurde Wolfgang Kulterer gestern um 6 Uhr geweckt. Der Ex-Hypo-Chef ist ja, wie berichtet, am Freitagmorgen in der Tiefgarage seines Wohnhauses in Klagenfurt verhaftet und in Polizeigewahrsam zur Einvernahme gebracht worden.

Nur Wasser und Brot am ersten Abend in Haft
Weil die Ermittler ihn dann bis in den späten Abend befragten, gab‘s für Kulterer vor dem Schlafengehen in der Einzelzelle nur mehr Wasser und Brot (die Küche hatte schon geschlossen). Nach kargem Frühstück am Samstag (Tee, Brot, Marmelade, Butter) wurde die Einvernahme fortgesetzt. „Bei den Hausdurchsuchungen am Freitag wurde beweiskräftiges Material sichergestellt, auch dazu wird Kulterer jetzt befragt“, erläutert Helmut Jamnig, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, gegenüber ÖSTERREICH. Die Einvernahme dauerte am frühen Abend noch an – nur unterbrochen durch ein schnelles Mittagessen (Hendl und Reis).

Bei Razzien beweiskräftige Unterlagen sichergestellt
Die Staatsanwaltschaft habe die Verhängung der Untersuchungshaft für Kulterer beantragt, so Jamnig. Spätestens heute früh muss der Ex-Banker in die Justizanstalt Klagenfurt überstellt werden. Danach hat der Ermittlungsrichter 48 Stunden Zeit, über den U-Haft-Antrag zu entscheiden. Kulterers Anwalt Ferdinand Lanker sagte, er rechne nicht damit, dass sein Mandant in U-Haft genommen werde. Die Ermittler hätten nur Kopien ohnehin bekannter Akten zu den Swap-Verlusten der Bank Mitgenommen (wegen dieser Verluste musste Kulterer 2006 als Bankchef gehen).

Verhaftete Mitarbeiterin ist wieder auf freiem Fuß

Die zweite am Freitag festgenommene Person, bei der es sich um Kulterers frühere Sekretärin handeln soll, ist wieder auf freiem Fuß. Sie steht im Verdacht, für ihren Chef Unterlagen beiseitegeschafft zu haben. Die Haftgründe seien hier weggefallen, sagt Jamnig. Bei Kulterer wurde der Haftbefehl mit Flucht- Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr begründet.
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