Wegen Brand in Turin

Strafen gegen ThyssenKrupp-Manager bestätigt

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Neun Jahre für Ex-Geschäftsführer Espenhahn.

Das Kassationsgericht in Rom, die dritte und letzte Instanz im italienischen Strafsystem, hat am Freitag die Strafen für sechs Angeklagte im Prozesses wegen des Brandes im ThyssenKrupp-Werk in Turin bestätigt, bei dem in der Nacht auf den 6. Dezember 2007 insgesamt sieben Arbeitnehmer umgekommen sind.

Haftstrafen
Der ehemalige Italien-Chef des Konzerns, Harald Espenhahn, wurde letztinstanzlich zu neun Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Bei den anderen Angeklagten wurden Haftstrafen bis zu sieben Jahren und sechs Monate bestätigt. "Das ist ein Sieg für uns und für alle Opfer von Arbeitsunfällen", kommentierten die Angehörigen der Opfer.

Arbeiter an Verbrennungen gestorben
Die sieben Arbeiter starben an Verbrennungen, die sie durch eine Explosion erlitten hatten. Laut Zeugenaussagen waren die Feuerlöscher leer und das Notruftelefon funktionierte nicht. Sechs der Opfer rangen bis zu drei Wochen lang mit dem Tod. Im März 2008 wurde das Werk bei Turin geschlossen.

Reparaturen unterlassen
Die Familien der Opfer werfen ThyssenKrupp vor, nach der Entscheidung über die bevorstehende Schließung notwendige Reparaturen unterlassen und damit einen Unfall herbeigeführt zu haben. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, das Risiko eines Brandes "bewusst in Kauf genommen" zu haben. ThyssenKrupp sprach von einer "Verkettung unglücklicher Umstände". Der Werksbrand hatte zu Demonstrationen für verbesserte Arbeitsbedingungen geführt und in Italien für großes Aufsehen gesorgt.

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