Beitrag zur Untreue

Telekom-Prozess: Schuldspruch für ÖVP-Schönegger

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Neun Monate bedingt wegen Beitrags zur Untreue.

Der ÖVP-Nationalratsabgeordnete Bernd Schönegger ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht im Zusammenhang mit einer Zahlung von 120.000 Euro der Telekom Austria (TA) an die Volkspartei wegen Beitrags zur Untreue schuldig gesprochen worden. Der Schöffensenat verhängte über Schönegger neun Monate Haft, die dem Politiker unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurden.

Weitere Schuldsprüche
Schuldig gesprochen wurde auch Michael F., ein ehemaliger ÖVP-Mitarbeiter und späterer Head of Public Affairs bei der TA, und eine ÖVP-nahe Werberin, die den inkriminierten Geldbetrag erhalten und für den Grazer Gemeinderatswahlkampf verwendet haben soll. Michael F. erhielt wegen Beitrags zur Untreue drei Monate bedingt, die Werberin ebenfalls wegen Beitrags zur Untreue sowie Begünstigung neun Monate auf Bewährung. Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig, die betroffenen erbaten Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Freisprüche
Die zwei ehemaligen Geschäftsführer der TA-Tochter eTel - die gegenständliche Zahlung war über die ursprünglich irische Gesellschaft gelaufen, die beiden waren als unmittelbare Täter angeklagt - wurden mangels vorsätzlichen Handelns eben so freigesprochen wie der ehemalige TA-Vorstand Rudolf Fischer. Bei letzterem ging der Senat zwar davon aus, dass Fischer "jemandem in der ÖVP", wie Richter Stefan Erdei in seiner ausführlichen Begründung festhielt, die 120.000 Euro "mehr oder weniger zur freien Verfügung" versprochen hatte. Es gebe jedoch "keine ausreichenden Beweise", dass Fischer dabei an eine "verdeckte Finanzierung" und nicht an ein - strafloses - offizielles Sponsoring dachte, sagte Erdei.

Illegale Parteienfinanzierung
Für die Staatsanwaltschaft war festgestanden, dass es sich um eine illegale Parteienfinanzierung handelte. "Fischer hatte unbekannten Verantwortlichen der ÖVP Bundespartei zugesagt, dass die Telekom den Gemeinderatswahlkampf der Grazer Volkspartei 2008 mit rund 100.000 Euro unterstützen würde", war in der neunseitigen Anklageschrift zu lesen. In Umsetzung dieses Vorhabens soll Fischer den Kontakt zwischen TA-Bereichsleiter Michael F. und Schönegger - seit 2005 Geschäftsführer der Grazer Volkspartei - hergestellt haben.

Die prozessgegenständlichen 120.000 Euro wurden aus dem Vermögen der eTel-Gruppe - die TA hatte Ende 2006 das irische Telekommunikationsunternehmen übernommen - aufgebracht. Als Empfänger der Zahlung wurde eine ÖVP-nahe Medienagentur bedacht, die mit der Abwicklung des Grazer Gemeinderatswahlkampfs betraut war, wobei die Agentur zur Verschleierung eine Rechnung für "Beratung der Integration der Markenarchitektur der eTel Austria in die Telekom Austria TA AG" legte. Schönegger soll - so zumindest die Anklage - der Firma nicht nur die Daten des Rechnungsempfängers sowie den Inhalt der zu erstellenden Scheinrechnung weitergeleitet haben. Er erteilte der Agentur angeblich auch den Auftrag, die Zahlung auf Rechnung der steirischen Volkspartei entgegen zu nehmen und für deren Zwecke im Grazer Gemeinderatswahlkampf zu verwenden. Der ÖVP-Abgeordnete hatte bis zuletzt vehement seine Schuldlosigkeit betont und erklärt, er habe mit dem Geldfluss nichts zu tun gehabt und ein verdächtiges, an ihn gerichtetes und im Zuge der Ermittlungen sichergestelltes Mail des TA-Mitarbeiters F. nicht erhalten bzw. nicht gelesen. Das glaubte ihm der Schöffensenat nicht.

Kein zwangsläufiges Ende der Karriere
"Sie haben zwar nicht in die eigene Tasche gewirtschaftet. Aber es war in Ihrem Sinne als Geschäftsführer der wahlwerbenden Partei (der Grazer ÖVP, Anm.) und im Sinne der weiteren Karriere", bemerkte der Richter in Richtung Schönegger. Der 39-Jährige war nach den für die Grazer Schwarzen erfolgreichen Kommunalwahlen im Jänner 2008 nach den Nationalratswahlen im Herbst desselben Jahr als Abgeordneter ins Parlament eingezogen.

Die Verurteilung Schöneggers hat nicht den automatischen Mandatsverlust und damit nicht zwangsläufig das Ende seiner Karriere als Parlamentarier zur Folge. Dafür ist das verhängte Strafausmaß von neun Monaten bedingt nicht ausreichend. Überdies meldete er umgehend Bedenkzeit an und kann das Urteil noch bekämpfen.

"Unglaubwürdiges" Geständnis
Das Geständnis der Unternehmerin, die erklärt hatte, der eTel eine Scheinrechnung gelegt, die 120.000 Euro angenommen und dafür Leistungen für die Bundes-ÖVP erbracht zu haben, bezeichnete Richter Stefan Erdei als "unglaubwürdig". Mit dieser Verantwortung habe sie "den ganz konkreten Zweck verfolgt, ihren langjährigen Geschäftspartner Magister Schönegger zu schützen", sagte Erdei. Deswegen wurde die Agentur-Chefin nicht nur wegen Beteiligung an der Untreue, sondern auch wegen Begünstigung verurteilt.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Abschöpfung der 120.000 Euro vom Konto der steirischen Volkspartei wurde aus formalen Gründen abgewiesen. Nach der maßgeblich Rechtslage wäre dafür eine unmittelbare Bereicherung nachzuweisen gewesen. "Wir haben aber keinen Hinweis, dass das Geld direkt an einen Partei-Vertreter weitergegeben wurde", stellte Richter Erdei fest. Laut Anklage soll die ÖVP-nahe Agentur-Chefin die 120.000 Euro zur Deckung ihrer Ausgaben für die Grazer Gemeinderatswahl herangezogen haben.

Kein Kommentar
Schönegger war nach der Verhandlung zu keinem Kommentar bereit. Er machte einen betroffenen Eindruck und war bestrebt, möglichst rasch aus dem Gerichtsgebäude zu kommen.

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