VfGH kippt Getränkesteuer-Ausgleich

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes über Ausgleichszahlungen an die Gemeinden für den Wegfall der Getränkesteuer als verfassungswidrig aufgehoben. Das Höchstgericht setzte die Reparaturfrist für das Gesetz bis zum 31. Dezember 2010. Danach gebe es keine Rechtsgrundlage mehr für die Auszahlung. Das teilte der VfGH am Dienstag mit.

Die Regelungen der Ausgleichszahlungen an die Gemeinden im Finanzausgleich 2008 bis 2013 sind nicht als "Dauerrecht" konzipiert worden, betonte der VfGH. Selbst die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme an das Höchstgericht die Bestimmungen als "Provisorium" bezeichnet. Bereits im Finanzausgleich 2001 bis 2004 hätte eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden sollen, um laufende Anpassungen beim Getränkesteuerausgleich vorzunehmen. "Letztlich kam es aber stets zu einer Verlängerung des Provisoriums", so die Kritik des VfGH.

Der Finanzausgleich wird in diesem Punkt neu verhandelt werden müssen. Mit dem Finanzausgleich 2008 bis 2013 erhalten die Gemeinden Ersatzzahlungen für den Wegfall der Getränkesteuer, die aufgrund eines Urteiles der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) abgeschafft werden musste. Finanzminister Pröll betonte in einer ersten Reaktion, dass das VfGH-Erkenntnis kein vollständiges Aufschnüren des Finanzausgleichs bedeute.

Gemeindebund-Präsident Mödlhammer forderte den "sofortigen Beginn" von Verhandlungen über eine Neuregelung der als verfassungswidrig beanstandeten Regelungen des Finanzausgleichs. Städtebund-Generalsekretär Weninger tritt für eine grundlegende Reform ein. Nach Angaben der beiden Verbände gehe es dabei für die Gemeinden und Städte um ein Gesamtvolumen von rund 380 Mio. Euro pro Jahr.

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