Dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) erreichen immer mehr Beschwerden wegen Mogelpackungen.
Bei manchen Produkten blieb zwar die Packung gleich groß, der Inhalt wurde aber weniger. Das Vorkommen von Mogelpackungen in Zeiten der Inflation nennt man auch Shrinkflation. Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) gehen immer mehr Beschwerden deswegen ein.
Teresa Bauer, Ernährungswissenschafterin beim VKI, erklärt gegenüber "Wien heute": "Bei der Shrinkflation ist es so, dass die Verpackung gleich bleibt und der Inhalt reduziert wird. Der Preis bleibt auch meist gleich und so bekommt man dann schlussendlich weniger für das gleiche Geld. Es ist wirklich sehr unfein und da ärgern sich wirklich viele drüber."
Mit den gesammelten Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten konfrontiert der VKI die Hersteller. In manchen Fällen kommt es auch zu einer Klage.
Bei Verdacht auf eine Mogelpackung lässt sich durch Kippen oder Schütteln meist abschätzen, wie es um den Füllgrad bestellt ist, rät der VKI.
So erkennt man laut VKI am ehesten eine "Shrinkflation": Ein Preisvergleich geht am einfachsten über den Grundpreis. Dieser gibt die Kosten z.B. pro 100 Gramm oder pro Liter an. Der Grundpreis muss bei den meisten Lebensmitteln am Preisschild angeführt sein. Allerdings sind die Preisschilder von frisch "geschrumpften" Produkten nicht immer aktuell. Vor allem bei Produkten, die Sie öfter kaufen, sollten Sie auf die Nettofüllmenge achten. So kommt man "Shrinkflation" eher auf die Schliche.