Die Telekom-Konzerne Vodafone und France Telecom haben im Streit um Gemeindeabgaben in Spanien einen Sieg vor Gericht errungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag in Luxemburg, dass spanische Gemeinden von den beiden Mobilfunkbetreibern keine Gebühren für die Nutzung der Infrastruktur verlangen dürfen.
Dabei ging es etwa um Mobilfunkantennen, die auf Gemeindegrund in Spanien stehen. Vodafone und France Telecom benötigten diese, da sie über das fremde Netz Handydienste in Spanien anbieten. Die Kommunen verlangten nicht nur von dem Netzbetreiber Gebühren, sondern auch von den beiden Telekomfirmen. Die obersten EU-Richter urteilten nun, dass nur die Eigentümer der Infrastruktur zahlen müssten - nicht aber Betreiber, die sie lediglich nutzen.