Weihnachten als Schuldenfalle

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Weihnachtseinkäufe reißen bei vielen Österreichern ein großes Loch in die Geldbörse. Wie teuer die Geschenke wirklich waren, zeigt sich oft erst im neuen Jahr. Dann sehen sich viele Menschen mit einem Schuldenberg bzw. überzogenen Konten und teuren Teilzahlungen konfrontiert. Die Schuldenberatung des Vorarlberger Instituts für Sozialdienste (IfS) hat einige Tipps zusammengestellt.

Im Voraus gilt es, gut nachzudenken, wer was bekommen soll und sich eine Liste anzufertigen. "Wenn Sie sich schon vor dem Weihnachtseinkauf überlegen, wem Sie was schenken möchten, vergessen Sie niemanden und wissen im Geschäft genau, was Sie suchen", so Peter Kopf, Geschäftsführer der IfS-Schuldenberatung.

Um das Budget einhalten zu können, sollte neben jedem Namen auf der Liste ein Höchstbetrag stehen, der nicht überschritten werden darf. "Vergessen Sie auch nicht, alle Geschenkausgaben zusammenzurechnen", empfahl Kopf. Wer größere Anschaffungen ins Auge gefasst hat, sollte vor dem Kauf zumindest einmal drüber schlafen.

Auch für die Bezahlung der Geschenke hat das IfS Empfehlungen parat. Nimmt man zur weihnachtlichen Shopping-Tour etwa nur Bargeld mit, ist man gegen Spontankäufe besser gerüstet. Immerhin verführt die Bankomat- oder Kreditkarte zu größeren Einkäufen. Von Teilzahlungen rät das IfS ab. Wer sich darauf einlasse, zahle bis zu 20 % Zinsen und das weit bis ins nächste oder gar übernächste Jahr hinein.

AK warnt: "Kein generelles Umtauschrecht"

Die AK Oberösterreich erinnert daran, dass es kein generelles gesetzliches Umtausch-bzw. Rückgaberecht gibt. Viele Firmen erklären sich aber dazu bereit, Waren zurückzunehmen.

Während beim Umtauschrecht eine andere Ware ausgesucht werden kann, wird beim Rückgaberecht der Kaufpreis rückerstattet. Voraussetzung dafür ist bei fast allen Geschäften, dass man via Kassenbon den Kauf nachweisen kann. Die Ware muss unversehrt sein und häufig auch originalverpackt. Kleidung und Wäsche dürfen nicht getragen sein. Sportartikler und Schuhgeschäfte sind aber häufig großzügig: Hier kann zum Teil auch nach dem ersten Gebrauch noch umgetauscht werden. Vom Umtauschrecht bzw. der Rückgabe ausgeschlossen sind meist Maßanfertigungen, geschnittene Ware, preisreduzierte Produkte und zweite Wahl.

Die AK rät Konsumenten, sich vor dem Kauf zu erkundigen, ob und unter welchen Bedingungen das Geschäft die Ware umtauscht oder zurücknimmt. Sieht das Unternehmen keine generelle Umtausch- bzw. Rückgabemöglichkeit vor, kann versucht werden, diese mit einem Vermerk auf der Rechnung individuell zu vereinbaren.

Gutscheine sind eine gute Möglichkeit, sich die Qual der Wahl zu ersparen. Diese sind grundsätzlich 30 Jahre gültig. Sollte das Unternehmen zwischenzeitlich in Konkurs gehen, kann aber auch ein noch aufrechter Gutschein wertlos werden. Eine zeitliche Begrenzung ist durchaus möglich. Nach Ablauf der Befristung kann zwar die Einlösung verweigert werden, der Händler muss aber den Kaufpreis zurückbezahlen. Oft erklären sich Unternehmen jedoch bereit, die Gültigkeitsdauer zu verlängern.

Vorsicht vor Taschendieben

Menschenmengen auf den Einkaufsstraßen bieten für Taschendiebe günstige Zugriffsmöglichkeiten. Besonders beliebt ist der Rempel-Trick: Das Opfer wird im Gedränge scheinbar unabsichtlich gestoßen und dadurch abgelenkt. In diesem Moment entwendet der Täter Geldtasche oder Wertsachen aus Hand- oder Jackentasche.

Die Täter nutzen aus, dass viele Menschen bei Shoppingtouren in der Vorweihnachtszeit viel Bargeld sowie Bankomat- und Kreditkarten bei sich haben. Eine beliebte Tatgelegenheit bietet sich beim Bezahlen an der Einkaufskasse oder beim Punschstand. Viele lassen die Handtasche geöffnet, während sie das Geld aus der Börse holen. So können Taschendiebe leicht Wertgegenstände wie Handy oder MP3-Player herausnehmen.

Um sich vor Taschendiebstahl zu schützen, sollte man Bargeld und Wertsachen nur in Innentaschen von Jacken aufbewahren und diese immer gut verschließen. Werden Handtaschen an der Körpervorderseite mit der Verschlussseite zum Körper getragen, können Diebe nicht hineingreifen. Auch wenn man viele Einkäufe zu erledigen hat, sollte man nur so viel Bargeld mitnehmen wie unbedingt notwendig.

Am Punschstand oder bei der Einkaufskasse hält man die Geldtasche am besten so, dass andere nicht sehen können, wie viel Bargeld oder Kreditkarten man mit sich trägt. Merkt man, dass man Opfer eines Taschendiebstahls geworden ist, verständigt man sofort die Polizei und lässt gegebenenfalls Kredit- und Bankomatkarten bzw. das Handy sperren. Manche Versicherungen übernehmen Sperrkosten oder ersetzen z.B. Wertgegenstände.

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