BWB beantragt Strafen für Flüssiggas-Firmen

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Die Ermittler der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) haben laut "WirtschaftsBlatt" (3. September) einen weiteren Fall "eines kollektiven Marktmachtmissbrauchs" - diesmal bei Flüssiggas - beim Kartellgericht angezeigt. Das bestätigten die Wettbewerbshüter der Zeitung. Der "Strafantrag" ist am 28. August beim Oberlandesgericht (OLG) Wien eingelangt.

Im Zentrum des Verfahrens stehen dem Bericht zufolge fünf der größten österreichischen Flüssiggasanbieter (Namen der Zeitung bekannt). Ihnen wird die "Erzwingung von unangemessenen Preisen bzw. unangemessenen Geschäftsbedingungen" vorgeworfen. Den Firmen drohen Geldbußen von bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes des vergangenen Geschäftsjahres.

Seit zwei Jahren untersucht die BWB nach Kundenbeschwerden den Markt für Flüssiggas. Nun geht das Verfahren mit dem Antrag auf "Abstellung des Marktmachtmissbrauch" ins Endstadium. Wegen Kopplungsvereinbarungen soll die Belieferung von Flüssiggas ausschließlich durch Vermieter bzw. Lieferanten von Tanks erfolgt sein, heißt es dazu laut Bericht bei der BWB. Ein Wechsel des Gasanbieters sei "nur schwer möglich". Auch erlaube es diese Art von Marktabschottung laut BWB nicht, "dass andere Mitbewerber im Markt Fuß fassen". Zugleich ermögliche es aber den beschuldigten Unternehmen, "Flüssiggas zu weit überhöhten Preisen zu verkaufen". Laut BWB sind rund 30.000 Flüssiggas-Kunden betroffen.

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