EU-Rechnungshof kritisiert Türkei-Hilfe

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Die EU-Kommission soll das Geld nicht konkret genug an Zwecke bzw. Ziele gebunden haben.

Der Europäische Rechnungshof (EuGH) kritisiert die Verwaltung der Heranführungshilfe für die Türkei durch die EU-Kommission. In einem am 13. Jänner in Brüssel präsentierten Sonderbericht heißt es, dass die Hilfe "nicht zielgerichtet genug" gewesen sei und es keine spezifischen Kriterien gegeben, um die Prioritäten zu ermitteln, für welche die EU-Hilfe bereitgestellt werden sollte.

"Die Hilfe wurde nicht mit konkreten und messbaren Zielen verknüpft, und die Fristen, innerhalb deren die Ziele erreicht werden sollten, waren unrealistisch". Die Kommission verfüge nicht über ausreichende Informationen, um die Wirksamkeit der Heranführungshilfe nachweisen zu können, da es keine solide Grundlage für eine Leistungsüberwachung - einschließlich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses - gegeben habe, bemängelt der Europäische Rechnungshof. So habe es "extreme Verzögerungen und Umsetzungsschwierigkeiten sowie eine unzulängliche Überwachung und Bewertung" gegeben.

Überraschend hohe Qualität

Trotzdem sei man "überrascht" gewesen, dass die "Qualität der Administration im Fall der türkischen Behörden besser war" als beispielsweise bei Projekten im Justiz- und Sicherheitsbereich in den Westbalkanländern, erklärte Maarten Engwirda. Im Fall der geprüften Projekte seien die geplanten Outputs erbracht worden und die Projektergebnisse seien vom Rechnungshof als nachhaltig bewertet worden. Das bedeute, dass auch nach Ende der EU-Förderungen die Auswirkungen sichtbar seien.

Konkret wurde in dem Sonderbericht beim Projekt Besitzstand im Bereich Pflanzenschutz kritisiert, dass die von den türkischen Behörden zur Verfügung zu stellende Infrastruktur nicht angemessen berücksichtigt worden sei. So habe sich erst nach Projektbeginn herausgestellt, dass völlig neue Gebäude und eine ganz andere Arbeitsweise nötig sein würden. Der entsprechende Arbeitsaufwand sei mit der für das Projekt vorgesehenen Mittelausstattung und dem Zeitrahmen nicht zu bewältigen gewesen. So habe die geplante Laborzulassung nicht erreicht werden können, obwohl die mit EU-Mitteln geförderte Ausrüstung geliefert worden war. Bei einem Straßenverkehrsprojekt wiederum habe es wegen Personalmangels eine mehr als eineinhalbjährige Verzögerung gegeben.

Der Rechnungshof fordert die Kommission zu Berichtigungsmaßnahmen auf. Die notwendigsten Verbesserungen betreffen die Definition strategischer Ziele für die Finanzhilfe, die Festlegung realistischer Fristen für die Zielerreichung sowie die Überwachung der tatsächlichen Projektleistung und Projektergebnisse anhand klarer Ziele und Indikatoren.

Vorschläge durch Arbeitsgruppe

Die Kommission selbst verweist in dem Sonderbericht darauf, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt wurde, um die Möglichkeiten für eine Verbesserung aller Tätigkeitsübersichten, einschließlich der Erweiterungspolitik, zu prüfen. Die "strategischen Ziele für die Finanzhilfe zugunsten der Türkei werden in einem Kontext der Unsicherheit hinsichtlich der Geschwindigkeit der politischen Reformen und der Beitrittsverhandlungen festgesetzt". Allerdings seien bereits 2008/2009 konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Überwachungssystems ergriffen worden.

Die Heranführungshilfe für die Türkei dient zur Finanzierung von Projekten, mit denen die Türkei bei ihren Bemühungen um die Erfüllung der Bedingungen für einen Beitritt zur EU unterstützt werden soll. 2002 betrug die Mittelausstattung für die Türkei 126 Millionen Euro, sie stieg 2003 auf 145 Millionen, 2004 auf 237 Millionen, 2005 auf 278 und 2006 auf 463 Millionen. Für die Periode von 2007 bis 2012 stehen 4,9 Milliarden Euro - im Durchschnitt 700 Millionen jährlich - zur Verfügung, sagte Engwirda.

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