Streit über Übergangsregelung für EU-Kommission

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Weiterhin unklar ist, auf welcher Grundlage die EU-Kommission ab November weiter arbeitet.

Das fünfjährige Mandat der Kommission unter Präsident Jose Manuel Barroso läuft Ende Oktober aus, und da der Lissabon-Vertrag weiterhin nicht in Kraft ist, gilt der Vertrag von Nizza.

Uneinig sind sich die juristischen Dienste von Rat und Kommission in ihrer politischen Einschätzung über das weitere Prozedere. Die Rechtsexperten der Kommission sind dem Vernehmen nach für eine zeitlich unbefristete Verlängerung der bestehenden Kommission für eine Übergangsphase. Die Juristen des Rates dagegen treten für eine schnellstmögliche Bildung einer neuen Kommission auf der Basis von Nizza ein, sollte der Lissabon-Vertrag nicht rasch kommen.

Rein rechtlich ist kein Beschluss des Rates für eine Verlängerung der bestehenden Kommission notwendig. Begründet wird dies mit der ursprünglich aus dem französischen Verfassungsrecht stammenden Beschluss einer Kontinuität des öffentlichen Dienstes. Dabei geht es darum, dass eine Institution auch dann, wenn für eine gewisse Zeit eine bestimmte Lücke auftritt, als Organ weiter arbeiten können muss.

Politisches Vorgehen unsicher

In der rechtlichen Einschätzung sind sich die juristischen Dienste einig. Die Uneinigkeit bezieht sich auf das politische Vorgehen. Obwohl rein rechtlich eben kein Beschluss für eine Verlängerung der Kommission notwendig ist, wird aller Voraussicht nach der nächste EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs mit einer politischen Willenserklärung eine Prolongation der EU-Behörde annehmen.

Eine Übergangskommission hätte allerdings nicht mehr die vollen Kompetenzen wie die bestehende Kommission. Sie wäre auf die laufenden Geschäfte beschränkt und damit nicht voll handlungsfähig. Die Übergangskommission könnte sich nicht mit politischen Entscheidungen binden. Allerdings können schon begonnene Arbeiten fortgesetzt werden.

Probleme bei Wettbewerbsentscheidungen

Probleme könnte es bei einer Übergangskommission mit wie bisher 27 Kommissaren vor allem im Bereich von Wettbewerbsentscheidungen geben. Jede dieser Entscheidungen über staatliche Beihilfen oder Fusionskontrolle könnte mit dem Argument angegriffen werden, dass die Übergangskommission nach dem bestehenden Nizza-Vertrag rechtlich dazu gar keine Befugnis hat.

Rechtlich nicht angreifbar wäre hingegen - solange Lissabon nicht in Kraft ist - eine neue Kommission auf der Basis von Nizza. Dies hätte aber zur Folge, dass zumindest ein Land künftig auf einen Kommissar verzichten müsste. Der juristische Dienst der Kommission tritt vor allem deshalb für eine unbefristete Verlängerung der bestehenden Kommission ein, solange keine Klarheit über den Lissabon-Vertrag besteht, um Barroso in keiner Form zu binden. Außerdem gäbe es mit Nizza keinen EU-Ratspräsidenten, der nach Lissabon auf die Dauer von zweieinhalb Jahre gewählt werden soll.

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