Ex-VW-Chef

Winterkorn muss auch wegen Marktmanipulation vor Gericht

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Landgericht Braunschweig ließ Anklage heute ohne Änderungen zu 

Im Dieselskandal von Volkswagen muss sich der frühere Konzernchef Martin Winterkorn auch wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation vor Gericht verantworten. Das Landgericht Braunschweig ließ am Donnerstag die Anklage gegen den 73-Jährigen ohne Änderungen zu.
 
Demnach soll Winterkorn trotz Kenntnis vom Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung bei VW-Dieseln in den USA und des sich seit dem Frühjahr 2015 abzeichnenden finanziellen Risikos durch Schadensersatzforderungen und Strafzahlungen den Kapitalmarkt vorsätzlich nicht rechtzeitig informiert haben.
 
Tatsächlich wurde der Dieselbetrug erst auf Druck der amerikanischen Umweltbehörden am 18. September 2015 aufgedeckt. Die Ad-hoc-Mitteilung, mit der Volkswagen die Börse informierte, wurde erst am 22. September 2015 veröffentlicht. Damit soll Winterkorn als Konzernchef seiner Verpflichtung zur Veröffentlichung börsenrelevanter Informationen nicht rechtzeitig nachgekommen sein, erklärte das Gericht.
 
Die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts gegen Winterkorn hatte das Gericht bereits Anfang September zugelassen. Wann der Prozess gegen ihn und vier weitere Verantwortliche beginnt, steht allerdings noch nicht fest.
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