Wirtschaft gegen lange Gewährleistung

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Die WKÖ zeigt sich "alarmiert" von einem EU-Vorschlag, die Gewährleistungsfrist von 2 auf 10 Jahre auszuweiten.

"Hier muss unverzüglich die Stopptaste gedrückt werden", forderte WKÖ-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser. "Eine solche Verschlechterung für die Wirtschaft ist weder akzeptabel noch notwendig."

Nach dem Vorschlag des EU-Vorsitzes sollten Betriebe in Zukunft für Mängel, die innerhalb von 10 Jahren nach Übergabe der Ware auftreten, im Rahmen der Gewährleistung haften. Neu sei auch, dass in bestimmten Fällen bei Mängeln innerhalb von 15 Tagen der Vertrag auch sofort aufgelöst werden könnte. Derzeit habe der Unternehmer eine zweite Chance, indem er die Ware repariert austauscht. Außerdem soll bei Streit über Mängel die Beweislast des Händlers von derzeit 6 Monate auf 1 Jahr verlängert werden. Danach müsste der Kunde allfällige Mängel nachweisen.

Österreich sieht EU-Bestrebungen sehr kritisch

Die österreichischen Regierungsvertreter hätten die jetzigen Vorschläge in den entsprechenden EU-Gremien "dankenswerter Weise sehr kritisch hinterfragt", erklärte die Wirtschaftskammer. WKÖ-Präsident Christoph Leitl habe die Bedenken zusätzlich in Schreiben an zahlreiche Schwesterverbände insbesondere in CEE zum Ausdruck gebracht.

Der zugrundeliegende Vorschlag der EU-Kommission zielt auf eine vollständige Harmonisierung des europäischen Verbraucherschutzrechts ab. Die EU-Kommission will damit auch den grenzüberschreitenden Handel innerhalb Europas stärken. Dies hätte zur Folge, dass die EU-Staaten keine strengeren nationalen Bestimmungen mehr erlassen dürften, was derzeit noch der Fall ist. Über die Richtlinie entscheiden die EU-Staaten gemeinsam mit dem EU-Parlament.

Die WKÖ lehnt zudem die von der Kommission vorgeschlagenen weiten Definitionen von Fernabsatzvertrag und einem Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen ab. Nach dem Vorschlag wären davon fast alle Verträge z. B. mit Handwerkern erfasst; sie würden einem 14-tägigen Rücktrittsrecht und überbordenden Informationspflichten unterliegen. "Das ist absurd und auch nicht im Interesse der Verbraucher, denn Handwerker könnten innerhalb dieser Rücktrittsfrist nicht mit den Arbeiten beginnen", kritisierte Hochhauser.

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