Die Wiener Wirtschaftskammer ist zufrieden: Das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) wird "milder" ausfallen als befürchtet. So müssen erst Unternehmen ab 250 Mitarbeitern ein Energiemanagementsystem einführen oder alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen, ursprünglich sollte es verpflichtende Energieaudits schon ab 50 Mitarbeitern geben. Auch früher geplante Ausgleichszahlungen sind nun weg.
Mit dem neuen Entwurf, den der für Energie zuständige Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) im Mai in Begutachtung geschickt hat, werde nach Ansicht von Experten Raum für Wirtschaftswachstum gelassen, da frühere Vorleistungen anerkannt würden, heißt es im Schwerpunkt-Artikel der jüngsten Nummer der "Wiener Wirtschaft". Und die WK Wien zeigt sich darin froh, dass man sich gegen die ganz ersten Pläne von 2012, die auf einen über die EU-Ziele hinausgegangenen Alleingang hinausgelaufen wären, erfolgreich gewehrt habe.
Im aktuellen Entwurf des Energieeffizienzgesetzes werde es für energieverbrauchende Unternehmen keine Einsparungsverpflichtungen mehr geben. Auch bürokratische Aufzeichnungsverpflichtungen und verpflichtende Energieberatungen oder Audits für KMU bis 250 Mitarbeitern seien gestrichen worden, freut man sich. 2013 waren ja neben verpflichten externen Energieaudits für Firmen ab 50 Mitarbeitern auch verpflichtende Energieberatungen für Betriebe ab vier Mitarbeitern sowie verpflichtende Einsparungen für alle Betriebe bei Nichterfüllung des kollektiven Einsparziels.