Coronavirus

Verwirrung: In Wien gelten andere Regeln als bundesweit

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Am Mittwoch verkündete die Regierung den neuen "Stufenplan", der unter anderem die Rückkehr der FFP2-Maskenpflicht im Handel und strengere Regeln für Ungeimpfte beinhaltet. Doch der Wiener "Sonderweg" sorgt einmal mehr für Verwirrung: 

Welche Corona-Maßnahmen wann gelten, wird künftig mittels komplexem Stufenplan geregelt - der an sich bundesweit gilt. Das bedeutet aber nicht, dass die Regeln im gesamten Land in den kommenden Wochen einheitlich sein werden. Denn Wien hat zuletzt eine Reihe von Verschärfungen verordnet, die zum Teil nun parallel zum Stufenkonzept zur Anwendung kommen. Gleichzeitig gibt es auch Überschneidungen.

Wiener Sonderweg

Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hat zu Beginn des Sommers wieder - nachdem er bereits zu Ostern einen Lockdown verhängt hat - einen restriktiveren Kurs in Sachen Covidprävention eingeschlagen. Das ist möglich, weil die Bundesländer Verschärfungen vornehmen können. Die Maßnahmen gelten per Verordnung jedenfalls bis Ende September. Dass Wien dann eine Verlängerung vornimmt, ist nicht ausgeschlossen.

Konkret besteht in Wien im gesamten Handel derzeit eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske, also mindestens eines Mund-Nasen-Schutzes. Auch die Gültigkeit der Coronatests als 3-G-Nachweis wurde verkürzt. Ein Antigen-Schnelltest, der in einer Teststraße oder in einer Apotheke durchgeführt wird, ist nur mehr 24 statt bisher 48 Stunden gültig. Bei PCR-Tests wurde die Frist von 72 auf 48 Stunden reduziert. Nur bei Kindern unter zwölf Jahren blieben bei den beiden Varianten die bisherigen Zeitspannen bestehen.

Der Bund hat bereits angekündigt, dass ab 15. September der erste relevante Schwellenwert - eine Belegung von 200 Betten auf den Intensivstationen - erreicht sein dürfte. Damit tritt die erste Stufe in Kraft. Das bedeutet, dass damit auch in Wien an Orten, wo bisher gemäß Bundesverordnung ein einfacher Schutz ausreichte, eine FFP2-Maske getragen werden muss. Das betrifft Öffis oder den Lebensmittelhandel.

Wien: Auch Geimpfte müssen FFP2-Maske tragen

In anderen Geschäften herrscht für ungeimpfte Personen dann ebenfalls FFP2-Pflicht. Anders als im Rest des Landes - also falls keine regionalen Verschärfungen verordnet werden - muss gemäß Wiener Vorschrift aber auch ein geimpfter Kunde weiter eine Maske verwenden. Hier reicht die einfache MNS-Variante aber noch immer aus.

Die Gültigkeitsdauer bei den Antigentests wird ab Mitte September auf den Wiener Wert (also 24 Stunden) reduziert, womit sich Bewohnerinnen und Bewohner der Bundeshauptstadt nicht umstellen müssen. Ein Unterschied bleibt jedoch, da PCR-Tests in den andern Bundesländern länger gültig bleiben als in der Hauptstadt, da bundesweit die Frist weiter 72 Stunden beträgt.

Als Konsequenz der kürzeren Gültigkeitsdauer wurde in Wien auch in den Schulen das Testregime geändert. Es wird nicht nur häufiger getestet, sondern es kommen auch PCR-Untersuchungen zum Einsatz - wobei in der Volksschule nicht gegurgelt, sondern gespült wird. Die Gültigkeitsdauer für die Tests für den schulischen und außerschulischen Bereich fällt bei Kindern ab zwölf Jahren trotzdem auseinander, da zumindest in der Schule die längeren Fristen noch gelten.

Bundesweit gelten Wohnzimmertests (noch) - in Wien nicht

Die Wohnzimmer-Schnelltests sind in Wien bereits jetzt als Nachweis für Friseur oder Gastronomie nicht mehr erlaubt. Bis das bundesweit so gehandhabt wird und dieser Unterschied damit Geschichte ist, dürfte es noch dauern. Denn das ist erst ab der zweiten Stufe (Belegung von 15 Prozent der Intensivbetten) vorgesehen. 

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