Wenn Arbeitnehmer krank werden, stellen sich viele Fragen: Muss ich sofort meinen Chef informieren? Wer zahlt mein Gehalt während der Erkrankung? Kann ich während des Krankenstands gekündigt werden?
Krank sein ist nie angenehm – und trotzdem kommt es für viele überraschend. Plötzlich hustet man sich durch den Arbeitstag, das Fieber steigt und die Gedanken kreisen: „Muss ich meinen Chef sofort anrufen? Wer zahlt eigentlich mein Gehalt? Kann ich jetzt gefeuert werden?“ Keine Panik! Wir erklären, wie Sie Ihren Krankenstand richtig managen, welche Rechte Sie haben und wie Sie gesund wieder auf die Beine kommen – ganz ohne Stress.
Krankenstand melden: So geht’s richtig
Wenn Sie krank werden, heißt es: sofort Bescheid sagen. Ein schneller Anruf beim Arbeitgeber, am besten gleich zu Arbeitsbeginn, ist Pflicht.
- Tipp der Arbeiterkammer: Auch für einen Tag Krankheit kann Ihr Chef eine Krankenstandsbestätigung verlangen. Keine Sorge: Sie müssen Ihre genaue Diagnose nicht verraten – es reicht, zu sagen, dass Sie krank sind oder einen Unfall hatten. Ihre Privatsphäre bleibt gewahrt.
Wer seine Meldepflichten ignoriert, verliert den Anspruch auf Gehalt. Daher lieber rechtzeitig melden, anstatt zu riskieren, dass die Rechnung am Monatsende nicht bezahlt wird.
So verhalten Sie sich während des Krankenstands
Krankenstand = Krankenstand? Nicht immer! Was Sie tun dürfen und sollen, hängt von der Erkrankung ab:
- Sich krankmelden: Sie müssen Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren – per Telefon, Mail oder Messenger, je nach Firmenregelung.
- Krankschreibung vom Arzt: Sie sollten ärztliche Bestätigung einholen – auch bei nur einem Tag Krankheit.
- Genesungsfördernde Aktivitäten: Alles, was der Heilung dient, ist erlaubt. Zum Beispiel: Ruhe, Schlaf und Schonung bei Grippe oder Erkältung, Spaziergänge oder leichte Bewegung bei psychischen Erkrankungen (z. B. Depressionen), wenn der Arzt es empfiehlt
- Privatsphäre wahren: Sie müssen Ihre Diagnose nicht offenlegen – nur den Grund der Arbeitsunfähigkeit (Krankheit oder Unfall).
- Aufenthaltsort ändern: Innerhalb Österreichs dürfen Sie den Ort wechseln; ins Ausland nur mit Zustimmung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
- Entgelt erhalten: Sie dürfen weiterhin Ihr Gehalt beziehen – selbst wenn das Arbeitsverhältnis während des Krankenstands endet, sofern ein Anspruch besteht.
Vorsicht! Das dürfen Sie im Krankenstand nicht
Auch im Krankenstand gelten Regeln. Wer sie missachtet, riskiert nicht nur Ärger mit dem Arbeitgeber, sondern auch den Verlust des Entgeltanspruchs. Das ist während des Krankenstands nicht erlaubt:
- Arbeiten gehen: Jegliche berufliche Tätigkeit, die die Genesung gefährdet, ist verboten.
- Unangemessene Aktivitäten: Sport oder körperlich anstrengende Tätigkeiten bei akuter Krankheit, Partys, lange Reisen oder sonstige Ausflüge, die die Heilung verzögern
- Krankschreibung ignorieren: Wenn Sie keine ärztliche Bestätigung vorlegen, verlieren Sie den Anspruch auf Entgelt für die Dauer der Säumnis.
- Falschangaben beim Arbeitgeber: Krankheit vortäuschen oder falsche Gründe angeben kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
- Aufenthalt ohne Meldung ins Ausland verlegen: Vorher unbedingt Zustimmung der ÖGK einholen, sonst kann es Probleme mit Entgelt und Versicherung geben.
Kündigung im Krankenstand
Viele denken, dass das Arbeitsverhältnis während des Krankenstands geschützt ist. Leider falsch! Auch während einer Krankheit kann der Job gekündigt werden, aber die üblichen Kündigungsfristen gelten weiterhin.
Die gute Nachricht: Auch wenn die Kündigung kommt, müssen Sie Ihr Gehalt für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit weiter erhalten.