Coronavirus

Alle Feiertags-Regelungen auf einen Blick

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Am 24., 25. und 26. Dezember sowie zu Silvester (31. Dezember) sind Treffen von maximal zehn Personen ohne gültigen 2-G-Nachweis möglich. Alle (Ausnahme-) Regelungen auf einen Blick:

Noch gilt der Lockdown für Personen ohne gültigen 2-G-Nachweis bis zum 21. Dezember. Laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) soll er auch danach im Hauptausschuss des Nationalrats um weitere zehn Tage verlängert werden. Für die Weihnachtsfeiertage sowie zu Silvester werden die Regelungen jedoch auch für Ungeimpfte gelockert.

2-G-REGEL GILT WEITERHIN

Die gegenwärtigen Maßnahmen der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung bleiben im Wesentlichen unverändert. Personen mit gültigem 2-G-Nachweis dürfen nach wie vor am gesellschaftlichen Zusammenleben teilnehmen, Restriktionen gelten aber für jene ohne gültiges Zertifikat. Die 2-G-Regelungen in Gastronomie, Hotellerie, Handel etc. bleiben wie gehabt bestehen. Auch an den Ausnahmetagen.

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN

Für Personen ohne gültigen 2G-Nachweis läuft der allgemeine Lockdown seit dem 22. November und wird - grundsätzlich - auch verlängert. Sie unterliegen somit auch den generellen, ganztägigen Ausgangsbeschränkungen. Nur unter den bereits bekannten Voraussetzungen - etwa Arbeit, Ausbildung, Einkauf von lebensnotwendigen Gütern - dürfen sie außer Haus gehen. Auch die Teilnahme an bestimmten Zusammenkünften wie Begräbnissen oder Demonstrationen ist möglich. Grundsätzlich soll diese Regelung über den 21. Dezember hinaus verlängert werden. Die Bundesregierung schafft aber Ausnahmen für die Weihnachtsfeiertage und für den Jahreswechsel.

AUSNAHMEREGELUNGEN

An Feiertagen wird es für Ungeimpfte einen weiteren Ausnahmegrund für das Verlassen des Hauses geben. Nämlich der Besuch von Zusammenkünften im kleinen Kreis mit maximal zehn Personen - also etwa das Weihnachtsfest bei der Familie oder im kleinen Freundeskreis. Dafür benötigt man keinen gültigen 2-G-Nachweis.

Für größere Runden von elf bis 25 Personen gilt, wie gehabt, dass alle Personen einen gültigen 2-G-Nachweis benötigen.

LOCKERUNGEN AN FOLGENDEN TAGEN

Die Lockerungen gelten am 24., 25. und 26. Dezember sowie zum Jahreswechsel, also am 31. Dezember.

GASTRONOMIE

Grundsätzlich aufrecht bleibt, dass Geimpfte und Genesene zum Wirten dürfen, Ungeimpften ist es hingegen lediglich erlaubt, Speisen abzuholen. Die Sperrstunde bleibt 23 Uhr. Zu Silvester (31. Dezember) wird sie ausnahmsweise aufgehoben. Es gelten dann die üblichen Sperrstunden der Bundesländer. Die Nachtgastro bleibt auch weiterhin geschlossen. Im Lokal selbst gilt - wie bisher - eine FFP2-Maskenpflicht, außer am Sitzplatz selbst. Außerdem muss man seine Kontaktdaten angeben. 

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