Neue Maskenpflicht-Verschärfungen für belebte Straßen in Berlin beschlossen - weil Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Berlin. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen die Menschen in Berlin verstärkt eine Maske tragen. Der Senat der deutschen Hauptstadt beschloss am Dienstag eine Maskenpflicht für Bereiche, in denen ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht einzuhalten sei. Das betrifft Wochenmärkte, besonders belebte Einkaufsstraßen, Shoppingmalls und Warteschlangen.
Seit kurzem gilt bereits, dass sich zwischen 23.00 und 6.00 Uhr nur noch maximal fünf Menschen gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten dürfen - oder Angehörige zweier Haushalte. Eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes greift bisher schon in Geschäften, Bussen und Bahnen, in Büros, in Gaststätten abseits des Tisches oder in Schulen - hier allerdings nur außerhalb des Unterrichts und auch nicht auf dem Pausenhof.
In Berlin mit seinen rund 3,7 Millionen Einwohnern war das Corona-Infektionsgeschehen zuletzt kontinuierlich gewachsen. Die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kletterte auf inzwischen 89,2 (Stand Montag). Damit liegt die deutsche Hauptstadt deutlich über dem kritischen Schwellenwert von 50.
Angesichts dieser Entwicklung hat der Senat seit 28. September bereits diverse Maßnahmen beschlossen oder später verschärft: Dazu gehören die Maskenpflicht in Bürogebäuden, Obergrenzen für private Zusammenkünfte drinnen (zehn Menschen) wie draußen (50) und die strengen Kontaktbeschränkungen in der Nacht.