Ein Zivilprozess um eine 29-jährige Lehrerin, die im Frühjahr wegen Verweigerung von Corona-Schutzmaßnahmen entlassen worden war und dagegen geklagt hat, ist am Mittwoch fortgesetzt worden.
Für diesen Tag waren insgesamt zehn Zeugen - unter anderem der Administrator der Schule und Personalvertreter - geladen. Die Einvernahmen waren zu Mittag noch im Gange.
Die Frau war im Frühjahr entlassen worden, nachdem sie erklärt hatte, sich nicht an die Maskenpflicht halten zu können und auch die Schüler nicht bei ihren Selbsttests beaufsichtigen zu wollen. Sie habe auch gesagt, dass sie sich nicht testen werde. Die Lehrerin klagte gegen ihre Entlassung, der Prozess läuft bereits seit Ende April.
Am vorherigen Verhandlungstag im Juli hatte der Vertreter der Republik, Helmut Ziehensack, der Klägerin ein Angebot gemacht: Die Entlassung werde in eine einvernehmliche Auflösung umgewandelt. Dadurch hätte die Pädagogin sich auch wieder für einen Lehrerjob bewerben können, eine Entlassung bedeutet nämlich quasi ein dreijähriges Berufsverbot für die Pädagogin in Österreich. Denn alle Bildungsdirektionen österreichweit wären dazu verpflichtet, Bewerbungen der Frau für drei Jahre unberücksichtigt zu lassen. Dieses Angebot hatte die Klägerin nicht angenommen.
Vorwürfe gegen Lehrerin
In der Verhandlung am Mittwoch wurde der Administrator der Schule einvernommen, an der die Lehrerin unterrichtet hatte. Dabei wiederholte er im Wesentlichen das, was bereits bei den drei Verhandlungstagen zuvor Thema war: Die 29-Jährige war mehrmals auf die Maskenpflicht aufmerksam gemacht worden. Das und die nötige Beaufsichtigung der Schüler bei den Selbsttests sei auch in Gesprächen mit dem Direktor thematisiert worden, im Lauf der Zeit auch mit Verweis darauf, dass es sich bei den Weigerungen der Klägerin um Dienstpflichtverletzungen handeln würde.
Auf das Attest zur Maskenbefreiung der Lehrerin angesprochen meinte der Administrator, es sei damals die Zeit gewesen, "als man auch einfach selbst Atteste downloaden" habe können: "Ihres machte diesen Eindruck, es war auch, glaube ich, von einem Arzt aus der Steiermark." Als die Beaufsichtigung der Schüler bei den Nasenbohrtests ins Spiel kam, habe es von einigen Lehrern Bedenken gegeben: "Manche waren nicht begeistert, sie haben gedacht, sie müssen nun Arzt spielen." Es habe sich aber herausgestellt, dass die Tests "so simpel und einfach" waren und die Schüler "das absolut selbst zusammenbekommen". Lediglich die 29-Jährige habe sich weiterhin geweigert, die Tests zu beaufsichtigen.
Verletzte Pflichten
Die Klägerin habe jedenfalls mehrere Chancen eingeräumt bekommen, sowohl ein fachärztliches Attest zu liefern als auch die Schüler bei den Tests zu beaufsichtigen: "Das war in jedem Gespräch mit dem Direktor Thema, dass diese Dienstpflichten einzuhalten sind."
Eine Personalvertreterin der Schule sagte aus, dass die Pädagogin die einzige gewesen sei, die sich nicht an die Maskenpflicht gehalten habe. Kolleginnen und Kollegen hätten das Konferenzzimmer gemieden, es habe Beschwerden gegeben, dass man sich nicht wohlgefühlt habe. Die Personalvertretung habe der Entlassung nicht widersprochen, erklärte sie: "Das Wohl der Mehrheit geht über das Wohl des Einzelnen in diesem Fall." Von 76 Lehrern habe sich nur eine Pädagogin den Maßnahmen widersetzt, zum damaligen Zeitpunkt sei noch kein einziger Lehrer geimpft gewesen.