Coronavirus

Für diese Länder gilt jetzt eine Quarantäne-Pflicht

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Wer aus diesen Staaten nach Österreich kommt, muss einen Test machen oder in Quarantäne gehen.

 Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat seine neue Einreiseverordnung am Donnerstagabend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Darin werden die Einreisebeschränkungen durch die Corona-Pandemie sowie die Test- und Quarantänepflicht neu und genauer als bisher formuliert. Die Auflagen für Einreisende aus Kroatien und Bulgarien werden auf einige Regionen beschränkt. Die neue Verordnung tritt ab Samstag offiziell in Kraft und ersetzt die bisher geltende Einreiseverordnung.
 

Für diese Länder gilt eine Quarantäne-Pflicht

 
Ägypten, Albanien, Andorra, Argentinien, Bahrain, Bangladesch, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien (nur die Regionen Blagoevgrad, Burgas, Dobrich, Gabrovo, Jambol, Kardzhali, Montana, Plovdiv, Rasgrad, Shumen, Sliven, Smoljan, Sofia, Stara Zagora, Targovishte, Varna), Chile, China (nur die Provinz Hubei), Costa Rica, Ecuador, Frankreich (nur die Regionen Île-de-France und Provence-Alpes-Côte d’Azur), Indien, Indonesien, Iran, Israel, Kroatien (mit Ausnahme der Regionen Brod-Posavina, Istrien, Koprivnica-Križevci, Osijek-Baranja, Šibenik-Knin, Varaždin, Zadar), Kosovo, Kuwait, Malediven, Mexiko, Moldau, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal (nur die Regionen Lissabon und Norte), Rumänien, Russische Föderation, Senegal, Serbien, Spanien (mit Ausnahme der Autonomen Gemeinschaft Kanaren), Südafrika, Tschechien (nur die Region Prag), Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten von Amerika, Philippinen, Portugal (nur die Regionen Lissabon und Norte), Rumänien, Russische Föderation, Senegal, Serbien, Spanien (mit Ausnahme der Autonomen Gemeinschaft Kanaren), Südafrika, Tschechien (nur die Region Prag), Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten von Amerika
 

Neuerungen

Neu steht in der Verordnung, dass Einreisen aus Nicht-Risiko-Gebieten bei der Einreise glaubhaft machen müssen, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich in Österreich oder in einem sicheren Staat oder Gebiet aufgehalten haben. Einreisende, die in den vergangenen zehn Tagen in einem als Risikogebiet definierten Land waren, müssen einen negativen molekularbiologischen Covid-19-Test vorlegen oder unverzüglich eine zehntägige Quarantäne antreten. In der Quarantäne müssen Personen, die aus Risikogebieten kommen, binnen 48 Stunden einen Coronatest veranlassen. Ein negatives Testergebnis beendet die Quarantäne.
 
In der neuen Verordnung wird die Formulierung "berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis" näher definiert. Es wird unterschieden zwischen "unvorhersehbaren und unaufschiebbaren" Gründen - etwa Todesfälle, schwere Krankheitsfälle, Begräbnisse, Geburten oder die "Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen" - und "planbaren" Ereignissen wie Hochzeiten, Taufen oder Geburtstagsfeiern. Unter letztere Einreisegründe fällt auch der nicht regelmäßige Besuch des Lebenspartners.
 
 In diesen "planbaren" Fällen gelten die Testungs- und Quarantänebestimmungen der Verordnung, falls die Einreise aus einem Staat oder einer Region erfolgt, die nicht auf der Liste der sicheren Einreiseländer verzeichnet ist. In den "unaufschiebbaren" Fällen ist hingegen eine Einreise ohne negativen Coronatest bzw. Quarantäne möglich.
 
In der neue Verordnung wurden mehrere Regionen von Bulgarien und Kroatien von der Liste der Risikogebiete genommen. Zuvor hatte bereits das Außenministerium am Donnerstag die Reisewarnung für die beiden Länder in partielle Reisewarnungen für bestimmte Regionen umgewandelt. Die sieben kroatischen Gespanschaften Brod-Posavina, Istrien, Koprivnica-Križevci, Osijek-Baranja, Šibenik-Knin, Varaždin und Zadar gelten nicht mehr als Risikogebiet. Für das restliche Staatsgebiet gilt nach wie vor die Test- bzw. Quarantänepflicht. Bei Bulgarien gelten die Auflagen nur mehr für die Verwaltungsbezirke Blagoewgrad, Burgas, Dobritsch, Gabrowo, Jambol, Kardschali, Montana, Plowdiw, Rasgrad, Schumen, Sliwen, Smoljan, Sofia, Stara Sagora, Targovischte und Warna.
 
Die neue Einreiseverordnung gilt bis 31. März 2021.
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