Coronavirus

Impfpflicht: Offizieller Entwurf erst im Lauf der Woche

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Gesundheitsministerium will geplante Ausnahmen nicht kommentieren.

Das Gesundheitsministerium will den Entwurf für die Impfpflicht "im Lauf der Woche" in Begutachtung schicken. Die laut einem durchgesicherten Text geplanten Ausnahmen - unter anderem für Schwangere - begründete eine Sprecherin von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Montag nicht. Gelten soll die Impfpflicht für 7,7 Millionen Menschen ab 14. Die allermeisten davon sind bereits zumindest einmal geimpft - 1,4 Millionen aber noch nicht.

Während das Nationale Impfgremium schon im April die prioritäre Impfung von Frauen im zweiten und dritten Drittel der Schwangerschaft empfohlen hat, sieht der medial durchgesickerte Entwurf des Gesundheitsministeriums eine Ausnahme für schwangere Frauen vor. Begründet wurde das durch das Ministerium am Montag nicht. "Sobald ein final abgestimmter Entwurf vorliegt, wird dieser gemeinsam kommuniziert", hieß es auf APA-Anfrage im Büro des Ministers.

Der Entwurf werde gemeinsam mit dem Verfassungsministerium und unter Einbindung der Oppositionsparteien SPÖ und NEOS erarbeitet und im Lauf der Woche in Begutachtung gehen, so eine Sprecherin Mücksteins.

Sollte die Impfpflicht wie kolportiert ab dem 14. Geburtstag gelten, dann wären davon 7,7 Millionen Menschen in Österreich betroffen. Ausgenommen wären neben Schwangeren auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impften lassen dürfen, sowie Genesene bis zu sechs Monate nach der Infektion.

Wie viele ab 14-Jährige bereits geimpft sind, geht aus den veröffentlichten Zahlen des Gesundheitsministeriums im Detail nicht hervor, weil diese Altersgrenze hier nicht abgebildet wird. Klar ist allerdings, dass bei den über 15-Jährigen bereits 81 Prozent zumindest einmal geimpft sind und 77 Prozent über ein gültiges Impfzertifikat verfügen. Bei den unter 15-Jährigen sind 190.000 (oder 15 Prozent) zumindest einmal geimpft.

Somit wären noch rund 1,4 Millionen ab 15-Jährige übrig, die noch nicht einmal ihre erste Impfdosis erhalten haben. Sie (und die noch nicht geimpften 14-Jährigen) müssen bis zum geplanten Inkrafttreten der Impfpflicht ihre Impfung also entweder nachholen oder nachweisen, dass sie unter einen der Ausnahmegründe fallen.

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