Coronavirus

Jetzt kommt die neue Testpflicht im Büro

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Der EU-Impfpass geht ab dem 10. Mai in Österreich in den Testbetrieb. 

Wien/Brüssel. „Digital Green Certificate“: Das ist die offizielle Bezeichnung des EU-Impfpasses, auf dem künftig der jeweilige Immunisierungsstatus des Inhabers zu ­sehen sein wird, also ob negativ getestet, genesen oder geimpft. Angegeben wird neben dem Namen und dem Geburtsdatum die Anzahl der bereits verabreichten Dosen, der Name des Impfstoffherstellers, das Datum der Impfung und das Land, in dem sie vorgenommen wurde.


Testphase im Mai

Von 10. bis 21. Mai geht der EU-Impfpass in Ländern in eine Testphase, in denen die Entwicklungen für einen nationalen Impfpass bereits weit vorangeschritten sind. Damit soll die Zusammenführung der beiden Systeme erprobt werden. Die Tests werden allerdings mit „Dummy-Daten“ vorgenommen.


Gleichstellung

Bevor der EU-Impfpass in Österreich eingeführt werden kann – zu rechnen ist damit Ende Juni –, müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Eine davon passiert heute das Parlament und betrifft die Gleichstellung Geimpfter, Genesener und Getesteter. Wie aus dem Gesundheitsministerium gestern bekannt wurde, gilt der Immunitätsstatus für Geimpfte (22 Tage nach dem Erststich) ein Jahr, für Genesene sechs Monate. 

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