Montagvormittag verkündete die Regierung, dass die Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise weiterhin bestehen bleiben.
Wien. Die Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise werden bis Ende April aufrecht erhalten. Dazu kommt ab kommender Woche die Verpflichtung zum Tragen von Mund/Nasen-Schutz auch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht soll es "hohe Strafen" geben. Bundeskanzler Sebastian Kurz verkündete während einer Pressekonferenz am Montagvormittag: "Natürlich wird es Strafen geben, wenn man sich nicht an Maskenpflicht hält". Laut Innenminister Karl Nehammer dürfen nun polizeiliche Strafmandate ausgestellt werden. Bei einem Verstoß gegen die Schutzmaskenpflicht (wie auch bei Verstoß gegen die bereits definierten Corona-Maßnahmen) werden Geldstrafen in Höhe von mindestens 50 bis maximal 3.600 Euro ausgestellt.
Montag wurde bekannt, dass manche Supermarktketten die benötigten Schutzmasken ihren Kunden in Rechnung stellen. Kurz verspricht auch Maßnahmen gegen die Bereicherung von Handelsketten durch den Verkauf von Atemschutzmasken: "Wir werden sicher gehen, dass maximal der Selbstkostenbeitrag verrechnet wird und hier kein Gewinn gemacht wird."
Volksanwalt: Fallweise übertriebene Härte bei Strafen
Die Volksanwaltschaft hat eine in Zeiten der Corona-Krise fallweise "übertriebene" Härte bei den von der Polizei durchgesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus geortet. Wie der für die Belange des Innenministeriums zustände Volksanwalt Walter Rosenkranz (FPÖ) am Montag in einer Aussendung anmerkte, würden Verbote österreichweit auch unterschiedlich geregelt.
"Einerseits wird seitens der Bundesregierung von der Bevölkerung notwendigerweise viel abverlangt, um die Krise der Corona-Pandemie einzudämmen. Andererseits liegen der Volksanwaltschaft zahlreiche Berichte über tatsächliche oder vermeintliche Härtefälle bei der Bestrafung vor", so Rosenkranz. Natürlich gehe es aber nicht darum, die Arbeit der Polizei zu verunglimpfen. Von den Beamten werde "großartige und aufgrund der Situation aufreibende, ja sogar aufgrund der Ansteckungsgefahr gefährliche Arbeit geleistet".
Dennoch würden der Volksanwaltschaft Berichte vorliegen, wonach in etlichen Fällen eine "unter Umständen" übertriebene Härte und je nach Bundesland unterschiedliche Handhabe an den Tag gelegt wurden. Als Beispiele wurden genannt, dass in Salzburg Spielplätze geschlossen seien und deren Besuch mit Geldstrafen bis 1.000 Euro bestraft werden. Im Risiko-Land Tirol seien die Spielplätze hingegen geöffnet. Im steirischen Judenburg hätte eine Mutter für ein Kind in einem Drogeriemarkt ein Schulheft gekauft. Weil nicht "lebensnotwendig", droht ihr eine Strafe. Die Tiroler Polizei hätte bekanntgegeben, keine Einkaufstaschen zu kontrollieren.
"Das sind nur kleine Einzelbeispiele - von den etlichen alltäglichen Strafen beim Radfahren, auf der Parkbank sitzen, mit einem Freund auf der Straße reden ganz zu schweigen. Und es gehe immer um ein paar hundert Euro", merkte Rosenkranz an. Den von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) angesprochenen einheitlichen Standard bei Kontrollen will sich die Volksanwaltschaft nun genau ansehen.