Anders als während des ersten Lockdowns bleiben Handel, Frisöre und Kosmetikstudios weiter offen. Auch die Schulen (Kindergarten, Volksschulen, Unterstufe) bleiben weiter geöffnet.
Während die Gastronomie schließen muss (nur Selbstabholung ist bis 20 Uhr erlaubt), darf der Handel während des zweiten Lockdowns offen bleiben. Das beinhaltet auch Dienstleitungsunternehmen wie Frisöre, Kosmetikstudios uns Co. - diese dürfen unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen weiter geöffnet bleiben. Für den Geschäftsbereich gelten jene Regeln, die bereits im Frühjahr umgesetzt wurden, wie Maskenpflicht, zehn Quadratmeter Platz pro Kunde sowie die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln.
Fitnessstudios müssen allerdings für vier Wochen komplett dicht machen. Ein kompletter Shutdown gilt auch für den Kulturbereich: Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos dürfen vorerst keine Gäste mehr empfangen.
Schulen geöffnet, Oberstufe E-Learning
Weiter geöffnet bleiben auch die Schulen: Kindergärten, Volksschulen und Unterstufen bleiben weiterhin geöffnet. Schüler der Oberstufen sowie Studenten der Universitäten und Unis werden für mindestens vier Wochen auf E-Learning umgestellt. Die Regierung appelliert auch an Unternehmen, auf Home-Office zu setzen und eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz einzustellen, sofern Mitarbeiter und Arbeitgeber damit einverstanden sind.