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Coronavirus

Neue Corona-Maßnahmen: Feier-Verbot zu Halloween & Weihnachten

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Die türkis-grüne Regierung verkündete am Montag weitere Verschärfungen.

„Wenn dieser Trend nicht abreißt, bedeutet das 6.000 Neuinfizierte pro Tag im Dezember“, warnte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Montagvormittag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Vizekanzler, Gesundheits- und Innenminister. Die dramatischen Zuwachsraten bei den Corona-Ansteckungen haben die türkis-grüne Regierung gestern dazu veranlasst, neue Verschärfungen der Corona-Maßnahmen zu verkünden. Was somit ab diesem Freitag gilt:

Private Feiern: Keine Speisen und Getränke mehr

Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze werden ab Freitag wesentlich kleiner ausfallen. Konkret dürfen sich nur mehr maximal 6 Erwachsene indoor und 12 im Freien treffen. Minderjährige Kinder sind hier nicht eingerechnet – das war bislang anders. Bei höheren Personenzahlen muss die Veranstaltung angemeldet werden. „Das gilt überall. Das betrifft das Restaurant genauso wie den Yoga-Kurs“, erklärte Kurz.
Ausdrücklich ausgenommen sind nur Begräbnisse. Hier bleibt die Grenze von 500 Personen bestehen. Kurz appellierte aber, die neuen Höchstgrenzen auch in privaten Wohnungen und Häusern einzuhalten. Kontrollieren kann das die Polizei freilich nicht.

Großevents: Nur 1.000 Zuseher in Oper & Co.

Auch für professionelle Veranstaltungen gelten ab Freitag neue Höchstgrenzen. Demnach werden outdoor nur mehr 1.500 Besucher zugelassen (bislang waren es 3.000) und indoor 1.000 (bislang 1.500). Das betrifft laut Kanzler u. a. die Fußball-Bundesliga oder die Staatsoper (siehe rechts).
Zudem herrscht Maskenpflicht bei allen Veranstaltungen (auch outdoor!). Und: Es dürfen – außer bei Weiterbildungen – keine Speisen und Getränke mehr serviert werden.

Gastro: Keine Drinks vorm Lokal nach Sperrstunde

Von 10 auf 6 Personen pro Tisch (plus minderjährige Kinder) schrumpft in der Gastronomie ab Freitag die maximal erlaubte Anzahl von Personen pro Tisch drinnen. Im Schanigarten dürfen sich bis zu zwölf Personen treffen. Dazu kommt, dass Restaurants mit mehr als 50 Sitzplätzen künftig ein Präventionskonzept erstellen müssen. Zur vorab viel diskutierten bundesweiten Vorverlegung der Sperrstunde kam es gestern nicht. Vor allem Wien legte sich quer.

Altersheim: Ringen in der Nacht zum Freitag

Um vulnerable Gruppen in den Altersheimen verstärkt zu schützen, sind folgende Corona-Maßnahmen geplant: Maskenpflicht in allen allgemeinen Bereichen, Testungen bei Neu- und Wiederaufnahme von Bewohnern sowie Gesundheitschecks und Voranmeldung für Besucher. „Es geht nicht um Isolierung“, betonte Gesundheitsminister Anschober.

Länder können Corona-Maßnahmen nachschärfen

Die Bundesländer können aber je nach Infektionslage nachschärfen. Die Regierung empfiehlt dafür u. a. eine Vorverlegung der Sperrstunde, Alkoholverbot, Maskenpflicht auf belebten Plätzen outdoor oder Betretungsverbote für Gastro und Handel.

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