Coronavirus

Schichtbetrieb bei Ampelfarbe Orange an Schulen möglich

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"Orange" bedeutet nicht automatisch Home-Schooling für die Oberstufen-Klassen - Schulstandorte können auch Schichtbetrieb wählen oder Schüler- bzw. Gruppen-spezifisch vorgehen.

Nachdem nun erstmals die Corona-Ampelfarbe an Schulen in Regionen Salzburgs auf "Orange" gestellt wird, hat das Bildungsministerium einen ergänzenden Erlass an die Bildungsdirektionen geschickt. Demnach bedeutet "Orange" nicht automatisch Home-Schooling für die Oberstufen-Klassen. Vielmehr stehen den Schulen drei Möglichkeiten offen, die vom Distance-Learning bis zum Schichtbetrieb reichen. Die Entscheidung liegt beim Schulstandort nach Zustimmung der Bildungsdirektion.
 
Ziel der Maßnahmen in Regionen mit Ampelfarbe "Orange" für den Bildungsbereich sei es, "aufgrund der gehäuften Infektionszahlen eine Ausdünnung der Klassen in der Sekundarstufe II zu erreichen", erklärte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in einem der APA übermittelten Statement. Bei Schulen mit Internatsbetrieb werde es sinnvoll sein, alle Schüler ab der 9. Schulstufe ins Distance Learning zu schicken, so der Minister.
 
Für andere Standorte wird empfohlen, die Oberstufen-Klassen in zwei Gruppen zu teilen, die täglich abwechselnd an der Schule bzw. zu Hause lernen. Im Homeschooling müssen von den Schülern Arbeitsaufträge und Hausübungen erledigt werden und die Lehrer regelmäßigen Kontakt zu den Schülern halten. Stundenplan und Fächerverteilung sollen dabei nicht geändert werden. Auch die Leistungsfeststellung und -beurteilung erfolgt wie im Regelbetrieb. Weiters rät das Ministerium dazu, schon in Vorbereitung auf eine mögliche Ampelfarbe "Orange", alle Klassen der Sekundarstufe II in zwei annähernd gleich große Gruppen zu teilen.
 
Als dritte Möglichkeit können dem Erlass zufolge auch einzelne Schüler, Teile von Klassen oder Schülergruppen anlassbezogen an die Schule geholt werden. Dies gilt etwa für fachpraktischen Unterricht, Unterrichtsgegenstände, in denen eine Prüfungsvorbereitung notwendig ist, oder für Einstiegs- und Abschlussklassen.
 
Bei der Zustimmung der Bildungsdirektion über die Entscheidung der Schulstandorte muss diese die Gesamtsituation in der jeweiligen Bildungsregion berücksichtigen und eine Übersicht zu den von den Schulen gewählten Modellen führen und dem Ministerium zur Verfügung stellen.
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