Verfahren gegen SPD-Co-Chefin
Staatsanwaltschaft Berlin: "Covidiot"-Äußerung nicht strafbar
SPD-Co-Chefin Saskia Esken darf Teilnehmer einer Demonstration gegen die Corona-Auflagen der deutschen Regierung "Covidioten" nennen. Nach Prüfung von Hunderten von Strafanzeigen gegen Esken wegen des Vorwurfs der Beleidigung hat die Staatsanwaltschaft Berlin die Verfahren eingestellt.
Die beanstandete Formulierung "Covidiot" sei als Meinungsäußerung in der politischen Auseinandersetzung nicht strafbar und von der Meinungsfreiheit gedeckt, heißt es in einer Twitter-Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Mit der Äußerung hatte Esken Teilnehmer einer Demonstration am 1. August in Berlin bezeichnet, die gegen geltende Hygiene- und Abstandsvorschriften verstoßen hatten.
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