Coronavirus

Testpflicht für Nordtirol verlängert, auch Osttirol inkludiert

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Die Corona-Maßnahmen in Nordtirol werden verlängert werden.

Die Testpflicht für Nordtirol wird weiter verlängert werden. Auch Osttirol soll diesmal inkludiert sein. Vorerst soll die Testpflicht bis 24. April gelten. 

Verstärke britische Mutation

Grund für die Maßnahme sei die Verbreitung der britischen Virusvariante, 198 Personen seien in Osttirol aktuell mit der Variante infiziert. "Darüber hinaus traten in Tirol zuletzt weitere mutierte Virusvarianten auf. Dieses Mutationsgeschehen zeigt, dass die Lage in Tirol und zuletzt vor allem auch in Osttirol durchaus ernst zu nehmen ist und entsprechende weitere Maßnahmen rasch gesetzt werden müssen", berichtete Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes.

Beim Verlassen des Bezirkes Kufstein sowie der Osttiroler Gebiete der Gemeinden Prägraten am Großvenediger und Virgen sowie der Gemeinden Sillian, Heinfels, Außervillgraten und Innervillgraten ist ab Mittwoch um 24.00 Uhr kein negativer Coronatest mehr nötig.

Höchste Sieben-Tages-Inzidenz 

In Osttirol verzeichne man mit rund 430 österreichweit die höchste Sieben-Tages-Inzidenz. Um ein "umfassendes Lagebild" erhalten zu können, benötigt man auch bei der Reise von Ost- nach Nordtirol entweder einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Test oder einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Aufrecht bleibt die Testpflicht zudem für die Region der Gemeinden Anras, Abfaltersbach, Assling und Leisach in Osttirol, hieß es. Dies gelte zumindest bis zum 21. April. Ebenfalls bestehen bleibt die Ausreisetestpflicht für die Gemeinde Fulpmes im Bezirk Innsbruck-Land (vorerst bis 18. April) sowie Weißenbach am Lech im Bezirk Reutte (vorerst bis 19. April).

24-Stunden im Bundesland

Einen Test bei der Ausreise benötigten alle, die einen Wohnsitz in Tirol haben oder sich in den 24 Stunden zuvor durchgehend im Bundesland aufgehalten haben. Keinen Nachweis brauchen dagegen Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, Schüler oder Durchreisende. Die Tests werden stichprobenartig kontrolliert. Aufgehoben wird die FFP2-Maskenpflicht an stark frequentierten öffentlichen Orten im Bezirk Kufstein.
 

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