Coronavirus

Wenig Änderung an aktuellen Lockdown-Regeln

Teilen

Novelle der "4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung" passierte den Hauptausschuss mit Stimmen von ÖVP und Grünen.

Die derzeit geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind am Dienstagabend im Hauptausschuss des Nationalrates formal bis 3. April verlängert worden. Die entsprechende Verordnung wurde mit Stimmen von ÖVP und Grüne beschlossen. Daneben bringt die Novelle einige kleinere Änderungen. So dürfen etwa Hundeschulen im Freien öffnen, Begleitpersonen von Minderjährigen beim Besuch bei Gesundheitsdienstleistern werden von der Testpflicht befreit.

Hundeschulen dürfen öffnen

Erlaubt wird mit der fünften Novelle der "4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung" von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) ab 25. Februar die "tierschutzkonformen Ausbildung von Hunden im Freien", wie es im Verordnungstext heißt. Neu ist auch, dass an allen Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, Begleitpersonen von Minderjährigen keinen Corona-Test mehr vorlegen müssen - etwa beim Arztbesuch. Für Betten-führende Krankenanstalten gilt diese Erleichterung nicht.

Für Betreiber von Einrichtungen der Tagesstrukturen im Behindertenbereich wird klargestellt, dass dort die für Kundenbereiche üblichen Vorschriften nur eingeschränkt gelten. So müssen etwa pro Person nicht 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen, auch darf u.a. der Zwei-Meter-Abstand unterschritten werden, sofern das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten