Wichtiger Sieg

Freispruch für Google im Android-Streit

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Oracle muss Milliardenforderung wegen Patentverletzungen begraben.

Jetzt können die Android-Maskottchen (Bild oben) wieder ausgelassen tanzen: Denn Google ist im Patentstreit mit dem Softwarekonzern Oracle von einem US-Gericht freigesprochen worden. Eine Jury am Bezirksgericht in San Francisco entschied am Mittwoch, dass Google mit seinem Smartphone-Betriebssystem Android nicht widerrechtlich Oracle-Patente auf die Programmiersprache Java verwendet habe. Oracle hatte Schadenersatz in Höhe von mehr als einer Milliarde Dollar gefordert.

Ausnahmeklausel
In einem ersten Abschnitt des Verfahrens hatten die Geschworenen Anfang des Monats entschieden, dass Google mit Android gegen das Urheberrecht verstoßen und unerlaubt Teile aus dem Code der Programmiersprache Java verwendet hatte. Allerdings konnte sich die Jury damals nicht darauf einigen, ob Google sich auf eine Ausnahmeklausel des US-Urheberrechts berufen könne, das eine "angemessene Verwendung" geschützten Materials erlaubt.

Oracle hatte 2009 das Softwareunternehmen Sun Microsystems gekauft, das die Programmiersprache Java erfunden hatte, und damit die Rechte daran erworben. Google machte geltend, dass Sun und Oracle den Eindruck erweckt hätten, es müsse keine Lizenz für den verwendeten Softwarecode erwerben. Google hatte Android zwei Jahre vor der Sun-Übernahme durch Oracle vorgestellt.

Oracle kann noch in Berufung gehen
Nach dem gespaltenen Urteil zu den Urheberrechtsverletzungen war der mögliche Schadenersatz für Oracle bereits deutlich zusammengeschmolzen. In der Frage der Patentrechtsverletzungen stellten sich die Geschworenen nun eindeutig auf die Seite Googles. Oracle kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Fotos von Googles Android-Brille:

Fotos von Googles Android-Brille

Google will in Zukunft Smartphones durch internetfähige Computer-Brillen überflüssig machen. Wie die Fotos zeigen, wirkt das leichte Gerät durchaus stylisch.

Die Brillen sind mit kleinen Kameras und Displays ausgestattet und können dem Träger per Sprachsteuerung beispielsweise...

...Wetterberichte und Straßenkarten liefern. Wie aus der offiziellen Aussendung...

...hervorgeht, werden die gewünschten Inhalte wie Nachrichten direkt vor die Linse gestreamt.

Die Brille erinnert an ein Head-up-Display. Dank einer integrierten Kamera können mit den Geräten auch Fotos und Video aufgezeichnet werden.

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