Handelsgericht Wien hat entschieden

Hammerurteil: PlayStation-Guthaben darf nicht verfallen

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Das Urteil des Handelsgerichts Wien gegen den Konsolenhersteller Sony ist noch nicht rechtskräftig.

Sony verstößt bei der  PlayStation  gegen österreichisches Konsumentenschutzrecht. Das Handelsbericht Wien habe alle 40 beanstandeten Klauseln der Geschäftsbedingungen (AGB) des PlayStation-Networks (PSN) als unzulässig beurteilt, teilt der VKI in einer Aussendung mit. Der Verein für Konsumenteninformation hatte im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Guthaben darf nicht verfallen

Die unzulässigen Klauseln der PSN-Nutzungsbedingungen betreffen unter anderem den Verfall von Guthaben schon nach zwei Jahren und uneingeschränkte Haftungsvorschriften der Eltern für das Verhalten ihrer Kinder. Ebenfalls als gesetzeswidrig eingestuft wurden Preisänderungsklauseln und solche, die Sony ein einseitiges Leistungsänderungsrecht einräumen. Auch, dass ein Gratis-Abo bei nicht rechtzeitiger Kündigung automatisch zu einem gebührenpfichtigen Abonnement werde, erteilte das Gericht eine Absage.

"Sehr erfreulich"

Das  Playstation-Network  (PSN) ist ein Onlinedienst, über den digitale Inhalte wie Spiele oder Filme als Download oder Stream gekauft werden können. "Das Urteil ist für Verbraucherinnen und Verbraucher insgesamt sehr erfreulich, da es zu unterschiedlichsten Fragestellungen bei Onlinediensten und Videospielen Klarheit bringt", erklärte VKI-Jurist Joachim Kogelmann in der Aussendung. Viele andere Spieleplattformen und Onlinedienste haben ähnliche Nutzungsbedingungen.

Streit um Sprache

Bereits rechtskräftig geklärt ist übrigens, dass die VKI-Klage in deutscher Sprache zulässig war. Die Beklagten, die Sony Interactive Entertainment Europe Limited und die Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited, mit Sitz in London, hatten die Annahme der zugestellten Klage verweigert, weil diese auf Deutsch verfasst war, blitzten mit ihrer Rechtsansicht aber ab.
 

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