Bleibt trotz ELGA-Abmeldung

Impfgegner können sich nicht vom e-Impfpass abmelden

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Wer sich von der ELGA abmeldet, um dem elektronischen Impfpass zu „entgehen“, erlebt sein blaues Wunder.

Unter  Impfgegnern  verbreitet sich derzeit über soziale Medien das Gerücht, dass mit einer Abmeldung von der elektronischen Gesundheitsakte ELGA auch die Abmeldung des elektronischen Impfpasses einhergeht. Doch dabei handelt es sich um eine Falschinformation, die statt des gewünschten „Erfolges“ viele Nachteile mit sich bringt.

Abmeldung vom e-Impfpass nicht möglich

Hierzulande ist es nämlich so, dass jede Person mit einer österreichischen Sozialversicherungsnummer auch einen e-Impfpass hat. Eine Abmeldung von diesem ist nicht möglich. Begründet wird das damit, dass nur eine vollständige österreichweite Dokumentation von Impfungen gesundheitspolitische Maßnahmen wie die Bekämpfung ansteckender Krankheiten unterstütze. Eine vollständige Erfassung aller Impfungen im Impfregister sei daher im öffentlichen Interesse und stehe in keinem Zusammenhang mit ELGA. Das dürfte für den Großteil der Bevölkerung auch nachvollziehbar sein und als sinnvolle Maßnahme eingeschätzt werden.

ELGA-Abmeldung nicht empfehlenswert

Von ELGA selbst kann man sich sehr wohl abmelden. Empfehlenswert ist das aber nicht, da so die Vorteile der elektronischen Gesundheitsakte verloren gehen. Zu diesen zählen unter anderem der bessere Informationsfluss zwischen den Gesundheitsdiensteanbietern oder die Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen.

Plan geht nach hinten los

Wer sich also von ELGA nur deshalb abmeldet, weil er glaubt, sich damit auch vom e-Impfpass abzumelden, schneidet sich gleich doppelt ins Fleisch. Zum einen verliert man die Vorteile der elektronischen Gesundheitsakte, zum anderen bleibt man beim elektronischen e-Impfpass angemeldet.
  

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