Gesetzeskonform?

Online-Durchsuchung liegt bei Verfassungsgericht

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Heimliche Online-Durchsuchungen von Computern beschäftigt nun das deutschen Verfassungsgericht.

Vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Verhandlung über die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung begonnen. Die Höchstrichter müssen sich mit dem Verfassungsschutzgesetz des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen, mit dem erstmals einer Behörde in Deutschland per Gesetz die Ermittlungsmethode erlaubt ist. Gegen die Regelung haben eine Journalistin, ein Mitglied der Linkspartei und drei Rechtsanwälte, darunter der frühere FDP-Innenminister Gerhart Baum, Beschwerde eingelegt.

Entscheidung erst 2008
Eine Entscheidung der Karlsruher Richter wird erst für das kommende Jahr erwartet. Sie hat wahrscheinlich Einfluss auf eine geplante gesetzliche Regelung auf Bundesebene. "Es geht um eine bundespolitische Diskussion", sagte Baum am Mittwoch. Im Vergleich zum Lauschangriff handle es sich bei der Online-Durchsuchung um eine "völlig neue Dimension".

Bei der Verhandlung waren zahlreiche Vertreter der deutschen Bundespolitik anwesend, unter anderen Innenstaatssekretär August Hanning, die Abgeordneten Dieter Wiefelspütz und Klaus Uwe Benneter (beide SPD) sowie die FDP-Politikerin und ehemalige deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

In NRW wird bereits online durchsucht
In Nordrhein-Westfalen darf der Landes-Verfassungsschutz bereits heimlich auf Computer zugreifen und Daten abrufen. In der Regelung sind zwar keine Details genannt. Denkbar ist aber laut Verfassungsgericht der einmalige Zugriff auf die Festplatte, eine kontinuierliche Überwachung der Daten oder gar die Aufzeichnung von Tastatureingaben.

Nach Auffassung der Beschwerdeführer verletzt die Regelung unter anderem das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, das im deutschen Grundgesetz garantiert ist. Kritiker argumentieren, dass Dokumente, die früher im Safe oder im Schubfach lagen, heute auf der Festplatte gespeichert sind und daher ebenfalls in den Schutzbereich von Artikel 13 fallen.

Nach Auffassung der Beschwerdeführer verstößt das Gesetz auch gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis und ist außerdem unverhältnismäßig. Das geänderte Landesgesetz ist seit Jänner in Kraft. Die umstrittene Regelung ist nach Angaben des Innenministeriums in Düsseldorf noch nicht vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz genutzt worden.

Die Richter in Karlsruhe könnten sich auch zu Maßnahmen äußern, die nur indirekt mit der Online-Durchsuchung zu tun haben. So wurde am Wochenende bekannt, dass bayerische Ermittler heimlich Programme auf Rechnern von Verdächtigen installieren, um übers Internet geführte Telefongespräche zu überwachen. Auch der Zoll nutzt die Methode. Es ist umstritten, ob das Vorgehen von Gesetzen gedeckt ist.

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