Verbot

Online-Videoplattform von RTL und Pro7

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ProSiebenSat1 wappnet sich bereits für Gerichtsstreit mit Kartellamt.

Der private Fernsehkonzern ProSiebenSat1 wird das Verbot einer werbefinanzierten Online-Videoplattform nicht widerspruchslos hinnehmen. "Ein gerichtliches Vorgehen ist denkbar", sagte ein Sprecher am Montag (21. März) in München. Derzeit prüften Justiziare das 94 Seiten umfassende Begründungsschreiben des Bundeskartellamts. Es sei jedoch "schwierig nachzuvollziehen".

Duopol-Vorwurf
Die Behörde hatte die Gründung einer gemeinsamen Firma mit RTL zur Vermarktung von Online-Videos vorige Woche mit der Begründung untersagt, die Video-Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken. In der Branche ernteten die Kartellaufseher dafür Kritik.

Eine Woche kostenlos

Die Plattform soll den kostenfreien Zugriff auf bis zu sieben Tage alte TV-Sendungen ermöglichen. Jeder deutsche Sender - auch die öffentlich-rechtlichen - könnte den Plänen zufolge seine Angebote in einen separaten Bereich stellen. Die Vermarktung von Werbespots zur Finanzierung des Angebots soll ebenfalls jeder Sender einzeln verantworten.

Begründung des Kartellamts
Das Kartellamt überzeugte das Konzept dennoch nicht. Zu seiner Beurteilung zog es unter anderem die Erlöse heran, die RTL und ProSiebenSat1 mit klassischer Fernsehwerbung machen. Hier haben die Sender eine Vormachtstellung. Gegen einen Vergleich mit dem Internet wehrten sich die Sender bereits im Vorfeld der Entscheidung mit dem Hinweis auf mehr als tausend Web-TV-Angebote.
 

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