Aus Deutschland

"Pokémon Go"-Machern droht Klage

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Verbraucherschützer wollen gegen die Nutzungsbedingungen vorgehen.

Die Entwickler der Smartphone-App "Pokemon Go" sind wegen der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Spiels von deutschen Verbraucherschützern abgemahnt worden. Insgesamt wurden 15 Klauseln angeprangert, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband am Mittwoch in Berlin mitteilte.

Anmeldung und Standortdaten

Dem kalifornischen Spieleentwickler Niantic Labs sei Zeit bis zum 9. August eingeräumt worden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Bestimmungen zu ändern. Ansonsten wollen die Verbraucherschützer eine Klage prüfen. Sie stören sich unter anderem daran, dass anonymes Spielen praktisch unmöglich sei, weil in der App die Anmeldung mit einem Google-Konto oder einem "Pokemon-Trainer"-Profil nötig sind und die Standortdaten freigegeben werden müssen. Der Aufenthaltsort des Nutzers ist allerdings auch wichtig für das Spiel-Erlebnis: Es geht in dem Game darum, virtuelle "Pokemon"-Monster zu fangen, die sich an verschiedenen Orten in der realen Welt verstecken.

>>>Nachlesen: Pokémon Go: Diese Daten werden gespeichert

Weitere Kritikpunkte

Außerdem kritisieren die Verbraucherschützer, dass Niantic den Vertrag mit einem Nutzer jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen könne. Auch die Datenschutzerklärung verletze deutsches Recht etwa durch schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen. So können personenbezogene Daten nach Ermessen von Niantic unter anderem an private Dritte weitergegeben werden, bemängelten sie.

Video zum Thema: Wir testen Pokémon Go
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