Eine deutsche Bank forschte eine Kundin aus, deren Tochter das Foyer verdreckt hatte. Der Bank drohen keine Konsequenzen.
Eine Mutter geht mit ihrer dreijährigen Tochter in ihre Hausbank - Geld abheben. Ihr Kind hat in der Zwischenzeit das Bankfoyer verdreckt. Während die Mutter erklärte, die Verunreinigung sei durch von außen hereingetragenen Hundekot entstanden, behauptete die Bank, das Kind habe sich in der Bank "erleichtert". Die Mutter hat diese "Schweinerei" nicht sofort bemerkt und der Boden der Bank wird dreckig. Daraufhin forschte die Bank die Kundin aus und schickte ihr eine Rechnung (oe24.at berichtete).
Fehlverhalten der Bank
Die Kundin hatte sich daraufhin an die
Presse gewandt und gegen "die Art und Weise, wie mit Kunden umgegangen
wird" protestiert. Wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Auswertung
von Videoaufnahmen und Transaktionsdaten in diesem Fall wurde die
Aufsichtsbehörde für den Datenschutz eingeschaltet. Der Leiter der
Aufsichtsbehörde, Günter Schedler, hat der betroffenen Volksbank Stuttgart
jetzt Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Auswertung von Bild- und
Transaktionsdaten für eine Identitätsfeststellung attestiert.
Kein Bußgeld
Obwohl die Datenschützer der Bank ein
Fehlverhalten bescheinigen, hat der Vorgang keine weiterreichenden
Konsequenzen für das Geldinstitut: Die unzulässige Nutzung von
Videoaufzeichnungen und Kontodaten erfülle keinen Bußgeldtatbestand, hält
Behördenleiter Schedler fest. Die Mutter und die Bank haben sich in der
Sache in der Zwischenzeit geeinigt und die Bank sichert zu, künftig "alle
Empfehlungen der Aufsichtsbehörde zu beachten".