Prozess: Welfen-Prinz zu 10 Monaten bedingter Haft und Wohnsitz-Wechsel verurteilt.
Wels. Es war der Prozess der Woche, wenn nicht des Jahres. Zig Journalisten, TV-Teams und Fotografen tummelten sich am Dienstag im Landesgericht Wels: Denn der berühmt-berüchtigte Welfen-Prinz Ernst August von Hannover (67) war persönlich angekündigt. Er erschien, noch lässig, im Dandy-Look mit Maske („Habe Angst vor Corona, bin Risikopatient“) und Hut. Nur drei Stunden später war ihm nicht mehr zum Lachen zumute.
Die Richterin, die ihn während der Verhandlung bewusst mit „Herr Hannover“ ansprach, verkündete ein Hammerurteil: Ernst August wurde wegen des Angriffs auf Polizisten und sein Haushälter-Ehepaar auf Schloss Grünau (OÖ) zu 10 Monaten bedingter Haft und drei Jahren Bewährung verdonnert – dazu gab es fünf Weisungen:
- Hannover muss seinen Wohnsitz wechseln.
- Er darf sich den Häusern der Cumberland-Stiftung in Grünau nicht mehr nähern.
- Kontaktverbot zu den Hausverwaltern und deren Tochter.
- 14-tägige ambulante psychotherapeutische Behandlung ab dem 15. April.
- Dazu noch ein Alkoholverbot.
»Das geht nicht, ich wohne seit 50 Jahren dort!«
Berufung. Ernst August reagierte auf den Wohnsitz-Wechsel empört: „Das kann ich nicht machen, ich wohne seit 50 Jahren dort.“ Drei Tage später ging er in Berufung – kämpft um sein Jagdschloss und gegen das Alkohol-Verbot. Das könnte bis zum obersten Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gehen – denn Wohnen ist ein Menschenrecht. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.