Wegen 50 Euro erstochen

13 Jahre Haft für Valmirs Mörder

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Die beiden Jugendlichen bekannten sich zum Messer-Mord schuldig.

Die beiden Jugendlichen, die in der Nacht auf den 4. Jänner 2011 den 18 Jahre alten Valmir L. in Wien-Simmering erstochen hatten, sind am Freitag im Straflandesgericht wegen Mordes zu jeweils 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Strafausmaß lag geringfügig unter der nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) möglichen Höchststrafe von 15 Jahren. Der vorsitzende Richter Norbert Gerstberger begründete dies mit der "brutalen Vorgangsweise" sowie der "Schwere der Tat". Außerdem wiesen die 17 bzw. 16 Jahre alten Täter bereits mehrere Vorstrafen auf.

Die beiden Täter, die sich im Sinn der Anklage schuldig bekannt hatten, waren mit den über sie verhängten Strafen einverstanden. Sie gaben noch im Verhandlungssaal einen Rechtsmittelverzicht ab. Der Staatsanwalt hielt sich demgegenüber vorerst noch bedeckt, die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.

Ein nachvollziehbares Motiv für die Bluttat bekamen die Geschworenen nicht zu hören. "Ich kann es mir heute selber nicht erklären", sagte ein zum Tatzeitpunkt 16-jähriger Bursch, der zunächst mit einem überdimensionalen Messer (Klingenlänge: 15,5 Zentimeter) auf das Opfer losgegangen war.

Sein um ein Jahr älterer und damals ebenfalls mit einem Messer bewaffneter Freund erklärte, sein Kumpel habe sich von dem Lehrling "verarscht" gefühlt. Daher sei es zu einem Streit gekommen. Ihre Messer hätten sie gezückt, weil der Valmir zu schimpfen begann. "Der ausschlaggebende Grund war, dass er 'Hurenkind' gesagt hat", gab der 17-Jährige zu Protokoll.

Im Drogenrausch
Die beiden Angeklagten, die den Tag mit Musikhören und dem Konsum von Speed und Tabletten verbracht gehabt hatten, lernten den Lehrling zufällig in einem Lokal kennen. Er soll ihnen angeboten haben, Haschisch zu besorgen. Der 17-Jährige übergab ihm 50 Euro.

Statt mit dem Geld einen Dealer aufzusuchen, schlug Valmir L. allerdings vor, den Betrag bei einem Glücksspiel-Automaten zu vermehren. Er verspielte in kürzester Zeit die ihm überlassenen 50 Euro, brachte den 17-Jährigen dazu, ihm weitere fünf Euro zu übergeben, die er ebenfalls in den Sand setzte.

Danach soll der 18-Jährige die beiden Jüngeren vertröstet und gemeint haben, er könne das erwünschte "Gras" bei einem Freund "aufstellen". Seine Begleiter hatten allerdings den Eindruck, Valmir wolle sie loswerden, da dieser sie auf dem vorgeblichen Weg zum Freund auf die andere Straßenseite schickte. Es entwickelte sich ein Wortgefecht, in dessen Verlauf der 16-Jährige dem Lehrling sein Messer, das er seiner Darstellung zufolge zum Selbstschutz gekauft hatte, derart heftig in den Rücken stieß, dass es stecken blieb.

Valmir L. hatte mit der in seinem Rücken steckenden Klinge zu fliehen versucht. Während der 17-Jährige zunächst stehenblieb, nahm der 16-Jährige die Verfolgung auf, holte ihn ein und versetzte dem Lehrling mit seiner Waffe drei Stiche in den Rücken. Der 18-Jährige brach zusammen und blieb regungslos auf dem Gehsteig liegen.

Mittlerweile war auch der 17-Jährige wieder zur Stelle, packte sein Messer und stieß es dem Schwerverletzten noch zweimal in den Leib. Das Opfer hatte keine Überlebenschance. Zwei Passantinnen hörten die Schreie des tödlich Verletzten, eilten ihm zu Hilfe und verständigten die Rettung. Der 18-Jährige starb noch auf dem Weg ins Spital.

Die Angeklagten waren erst sechs Wochen nach der Tat festgenommen worden. Zwar konnten sie rasch ausgeforscht werden, nachdem Bilder aus den Überwachungskameras in dem Lokal, das sie mit Valmir L. besucht hatten, ausgewertet waren. Die beiden machten der Polizei allerdings vor, sich von dem Burschen frühzeitig getrennt und mit dessen Ableben nicht zu tun gehabt zu haben. Für Staatsanwalt Gerd Hermann "eine besondere Dreistigkeit", wie er in seinem Plädoyer ausführte.

Auf ihre Spur kam man erst, weil der Jüngere im Freundeskreis von der Bluttat erzählte. Einer der Freunde vertraute sein Wissen der Polizei an.
 

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