Aussage vs. Aussage

17-Jährigen vergewaltigt und E-Scooter geraubt: Freispruch

Der Teenie und der mutmaßliche Täter (29) trafen sich zum Crystal Meth-Rauchen und Pizza essen. 

Wien. Am Montag ist ein 29-Jähriger in Wien im Zweifel vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Angeklagt war er unter anderem, weil er im Oktober 2025 einen damals 16-Jährigen in dessen Wohnung missbraucht haben soll. Verurteilt wurde er hingegen wegen Diebstahls und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Er hatte dem Burschen einen E-Scooter und eine Jacke gestohlen. Zudem besaß er trotz aufrechtem Waffenverbot ein Springmesser sowie ein Klappmesser.

Der Mann nahm das Urteil des Schöffensenats an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Für die Vergehen fasste er sechs Monate unbedingte Haftstrafe aus. Seit Ende Jänner saß der Verurteilte in Untersuchungshaft, diese Zeit wird an die Strafe angerechnet. Zudem muss er dem Opfer für den gestohlenen E-Scooter und die Jacke 200 Euro zahlen. Er war bereits im Vorjahr zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden, die offenen fünf Monate sind allerdings nicht widerrufen worden. Die Probezeit dieser Strafe ist auf fünf Jahre verlängert worden.

Es sei eine "Aussage-gegen-Aussage-Situation" gewesen, erläuterte der Richter seine Entscheidung. Sowohl in den Aussagen des Opfers, zunächst wurde sein Alter mit 17 Jahren angegeben, als auch in denen des Beschuldigten habe es "zahlreiche Widersprüche" gegeben. Letztendlich habe man "die Geschichte, wie sie das Opfer erzählt hatte, nicht feststellen können". Die verurteilten Delikte des Diebstahls und des Verstoßes gegen das Waffenverbot hatte der Mann zuvor teilweise zugegeben, das wurde als mildernd gewertet.

Verteidigerin forderte Freispruch

In ihrem Schlussplädoyer vor der Urteilsverkündung sagte die Verteidigerin des Mannes, seine Aussagen seien "weit gläubiger". Die Schilderungen des Burschen hingegen hätten "einstudiert" gewirkt. Das Opfer war unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden. "Gerade bei dieser Art von Delikten kommt das leider häufiger vor", erläuterte sie. Die gesicherten Spuren würden nicht der Darstellung des Opfers entsprechen. Sie forderte einen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung. Der Schöffensenat teilte diese Ansicht größtenteils.

"Wer geht mit einem 16-Jährigen in dessen Wohnung?", hatte indes die Staatsanwältin gefragt. Der Bursche habe nichts von einer falschen Aussage, im Gegenteil, die damit einhergehenden Ermittlungen seien "nichts, was man sich freiwillig antut." Auch die Vertreterin des Opfers betonte die anhaltenden psychischen Folgen des Vorfalls. Sie forderte 1.928 Euro für die entwendeten Gegenstände sowie 3.000 Euro symbolisches Schmerzengeld von dem Angeklagten. Der Bursche wurde vom Gericht auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen.

 Opfer mit Messer bedroht

Laut der Staatsanwältin begegneten die beiden einander am 23. Oktober 2025 beim Bahnhof Ottakring, der 29-jährige Angeklagte soll dem Jugendlichen Drogen angeboten haben. Daraufhin habe der mittlerweile 18-Jährige den Bulgaren zu sich nach Hause eingeladen, um dort Pizza zu essen und einen Film zu schauen. "Plötzlich zog der Angeklagte ein Messer und hielt es an den Hals des Opfers", sagte die Staatsanwältin. Dabei kam es laut Anklägerin zu sexuellen Handlungen gegen seinen Willen.

Zudem soll der Mann zuvor die Wohnungstür des Opfers abgesperrt und den Schlüssel an sich genommen haben. Der damals 17-Jährige verbarrikadierte sich nach der Tat im Badezimmer, bis der Beschuldigte die Wohnung verlassen hatte, erläuterte die Staatsanwältin die dramatischen Umstände. Am Weg hinaus soll der 29-Jährige dann auch noch das Smartphone, eine Armbanduhr, einen E-Scooter und eine Jacke des Burschen mitgenommen haben. Trotz aufrechtem Waffenverbot wurde später ein illegales Springmesser in der Wohnung des Angeklagten gefunden. Die Staatsanwaltschaft legte ihm das Verbrechen der Vergewaltigung sowie die Vergehen des Diebstahls und den Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last.

Angeklagter änderte Aussage grundlegend

Der Angeklagte gab zu Protokoll, er sei seit mehr als zehn Jahren abhängig von Crystal Meth und konsumiere täglich hohe Mengen. Den Burschen habe er an jenem Abend zum ersten Mal gesehen. Er habe ihn in dessen Wohnung begleitet und dort habe man gemeinsam die Drogen geraucht. Die Tathandlungen leugnete der 29-Jährige. "Es war mir sehr unangenehm, ich bin verheiratet und habe ein Kind", behauptete er.

Den Scooter und die Jacke habe er als Gegenleistung für die konsumierten Drogen von dem Burschen "geschenkt" bekommen, wie seine Verteidigerin sagte. Den Diebstahl des Smartphones und der Armbanduhr bestritt er. Den Verstoß gegen das Waffengesetz wiederum gab er zu.

Der Mann widersprach heute allerdings grundlegend seinen ersten Aussagen bei der Polizei. Damals bestritt er unter anderem vehement sexuelle Handlungen an dem Burschen. Das Opfer wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit einvernommen.

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