Zu zweieinhalb Jahren Haft wegen versuchter schwerer Körperverletzung ist am Mittwoch ein 28-jähriger Georgier verurteilt worden.
Der Mann hatte im Dezember 2005 in einem Asylantenheim einen Tschetschenen mit einem Messer attackiert. Grund für den Angriff sei gewesen, dass der Tschetschene das Kind des Verurteilten an den Ohren gezogen habe. Das Urteil des Innsbrucker Schwurgerichts war vorerst nicht rechtskräftig.
Keine Anklage wegen Mordversuch
Die Geschworenen sprachen den
Georgier mit einer Gegenstimme vom Mordversuch frei. Mit sechs zu zwei
Stimmen erklärten sie den Angeklagten der versuchten schweren
Körperverletzung und einstimmig der gefährlichen Drohung für schuldig.
Mildernd auf das Urteil habe sich ausgewirkt, dass es bei der Tat beim
Versuch geblieben sei.
Dass der Angeklagte "äußerst rasch" rückfällig geworden war und die einschlägigen Vorstrafen waren Erschwernisgründe, erklärte Richter Karl Heinz Nagele. Der Georgier war erst kurz vor der Tat vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Grund für die Strafe war schwere Körperverletzung. Die erlassene Freiheitsstrafe von einem Jahr muss er jetzt zusätzlich verbüßen.
Georgier hielt sich für unschuldig
Der angeklagte Georgier
hatte mehrmals in der Verhandlung erklärt, dass er nicht verstehe, warum er
überhaupt vor Gericht stehe. Er habe nur aus Notwehr gehandelt und sei
eigentlich das Opfer der Konfrontation. Beweis dafür sei eine Narbe. Der
Tschetschene habe zuerst zugestochen, und er habe sich nur verteidigt. Fest
stand, dass der Tschetschene mit einer lebensgefährlichen Stichverletzung
ins Krankenhaus eingeliefert wurde.
Der 28-Jährige war nach der Tat nach Frankreich geflüchtet und musste mit Hilfe eines europäischen Haftbefehls ausfindig gemacht werden. Auf die Frage, warum er geflohen sei, gab er an, er hätte Angst gehabt. "Die Tschetschenen haben eigenartige Traditionen", sagte er.
Videoband beweist Tathergang
Er sei ein "friedfertiger Mensch",
hatte der Georgier bei der polizeilichen Einvernahme angegeben. Auf einem
Videoband von einer Überwachungskamera im Flüchtlingsheim wurde die
Auseinandersetzung aufgezeichnet. Diese Aufnahme habe zwar eine schlechte
Qualität, aber es sei klar ersichtlich, dass der Beschuldigte der Aggressor
sei, erklärte Knapp. Die vom Georgier angeführte Narbe könne zwei Monate
oder zehn Jahre alt sein. Der Staatsanwalt hatte einen Schuldspruch wegen
versuchten Mordes und gefährlicher Drohung gefordert.