Das Urteil - eine siebenjährige Haftstrafe und die Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher - ist nicht rechtskräftig.
Wegen der Vergewaltigung dreier Männer ist am Montag am Landesgericht Feldkirch ein 45-Jähriger aus Dornbirn zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil zu befürchten ist, dass er weitere ähnliche Taten begehen könnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
31fach vorbestraft
Der 31fach vorbestrafte Angeklagte saß wegen
diverser Straftaten bereits an die zehn Jahre hinter Gittern, wegen eines
Sexualdelikts war er bisher aber nicht verurteilt worden. Nach Ansicht des
Gerichts begann der alkoholkranke Mann in den Jahren 2004 und 2005, sich an
jungen Burschen zu vergreifen, die sich in einer sozialen Notsituation
befanden. Er zeigte sich seinen Opfern gegenüber zunächst von seiner
väterlichen Seite, ließ sie bei sich wohnen und zechte mit seinen Kumpanen.
Später soll es dann zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein.
Vergewaltigungen
So sah es das Gericht als erwiesen an, dass der
45-Jährige einen Burschen in den WC-Anlagen neben der Dornbirner Kirche St.
Martin zum Oralverkehr gezwungen hat. In einem anderen Fall lockte der
Angeklagte einen geistig zurückgebliebenen 22-Jährigen in ein unbewohntes
Gebäude, bedrohte ihn mit dem Umbringen und verging sich an ihm. Die
gemachte Erfahrung gab der 22-Jährige anschließend weiter, indem er selbst
einen siebenjährigen Bub verschleppte und vergewaltigte. Dafür wurde der
22-Jährige in einem anderen Prozess zu vier Jahren Haft verurteilt und in
eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Gerichtserfahrener Angeklagter
Gerichtspsychiater Reinhard Haller
prognostizierte in seinem Gutachten, dass der 45-Jährige in Freiheit jede
Therapie abbrechen und erneut zur Gefahr für die Öffentlichkeit werde. Der
Täter selbst zeigte keinerlei Einsicht. Sofort nach Urteilsverkündung von
Richterin Karin Dragosits meldete der gerichtserfahrene Angeklagte sofort
Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Somit ist das Urteil nicht
rechtskräftig.