Acht Jahre Haft

51-Jähriger verging sich an zwei Kindern

Teilen

Der Angeklagter gab die Übergriffe zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 51-jähriger Vorarlberger ist am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen schwerer sexueller Vergehen an zwei Kindern zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte zeigte sich geständig, sich an einem neunjährigen Buben vergangen und ein acht Jahre altes Mädchen für pornografische Bilder gefilmt zu haben, berichtete ORF Radio Vorarlberg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nachdem der Bub bei der kontradiktorischen Einvernahme vor dem Prozess unsittliche Berührungen und auch eine Vergewaltigung durch den 51-Jährigen geschildert hatte, gab der Mann vor Gericht seine zunächst abgestrittenen Taten zu. Das Mädchen missbrauchte er, indem er pornografische Aufnahmen anfertigte. Die beiden Kinder gehören zum Bekanntenkreis des Mannes.

Der 51-Jährige beging die Übergriffe laut Rundfunk lediglich drei Jahre nach seiner bedingten Entlassung aus dem Gefängnis. Dort hatte er wegen ähnlicher Vergehen eine mehrjährige Haftstrafe abgesessen.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer achtjährigen Haftstrafe, sechs Monate kommen noch hinzu, weil seine bedingte Entlassung widerrufen wurde. An Schmerzensgeld muss der Mann dem Buben 7.000 Euro, dem Mädchen 1.000 Euro bezahlen. Da sich der 51-jährige nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit erbat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.