18 Monate Haft wurde um zwei Monate reduziert.
Kärnten. Nachdem sie in Kärnten 70.000 Euro mit dem "Polizeitrick" erbeutet hatten und dafür verurteilt wurden, ist am Mittwoch die Strafe gegen einen 31-jährigen Mann und seine 28-jährige Lebensgefährtin reduziert worden. Der Mann fasste am Landesgericht Klagenfurt 16 statt 18 Monate unbedingte Haft aus, die Frau acht Monate bedingt statt zwölf Monate unbedingt. Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig.
Im Sommer 2024 war der Mann als Laufbursche für Kriminelle tätig. Diese hatten sich telefonisch bei einem Pensionisten gemeldet und den "Polizeitrick" angewandt. Dabei wurde dem Mann weisgemacht, dass seine Wertgegenstände nicht mehr sicher seien. Deshalb werde ein Polizist vorbeikommen und diese zur Verwahrung mitnehmen. Daraufhin führte die 28-Jährige ihren 31-jährigen Lebensgefährten zu der Wohnung des Pensionisten, wo Münzen im Wert von 70.000 Euro abgeholt wurden. In einem Hotel wurden diese dann an die Hintermänner übergeben, der 31-Jährige wurde mit 3.000 Euro entlohnt.
Polizei wartete beim zweiten Versuch
Wenige Wochen später wurde der 31-Jährige zu einem weiteren Opfer geschickt, wo er Beute im Wert von 60.000 Euro abholen sollte. Dort wartete aber schon die Polizei auf den Mann, der nach kurzer Verfolgung festgenommen wurde. Am Landesgericht Klagenfurt kam es deshalb schließlich zum Prozess: Der 31-Jährige fasste 18 Monate unbedingte Haft aus, die 28-Jährige zwölf Monate unbedingt.
Die Urteile wurden auch rechtskräftig - allerdings stellte die nächste Instanz eine Unschärfe fest. Die Angeklagten waren wegen schweren Betruges verurteilt worden, allerdings mit dem Zusatz, dass sie sich als Beamte ausgegeben hätten. Tatsächlich hatten das die Angeklagten selbst aber nicht gemacht, sondern nur die nach wie vor unbekannten Hintermänner, die die Telefonate geführt hatten. Also wanderte die Causa zurück nach Klagenfurt, wo die nun Verurteilten vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin Platz nehmen mussten.
Strafen reduziert
Nach kurzer Verhandlung fiel das erneute Urteil: Es lautete wieder auf schweren Betrug mit einer Schadenshöhe von mehr als 5.000 Euro - aber ohne den Zusatz, dass sie sich als Polizisten ausgegeben hätten. Am Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft änderte das nichts. Die Strafe des 31-Jährigen wurde wegen der langen Verfahrensdauer um zwei Monate reduziert. Wesentlich geringer wurde sie im Fall der 28-Jährigen, die mit ihrer Erwachsenenvertreterin zum Prozess gekommen war. In der Zwischenzeit hatte es nämlich Hinweise auf eine "stark reduzierte Zurechnungsfähigkeit" der Frau gegeben - die unbedingte Haftstrafe wurde nicht nur reduziert, sondern auch komplett in eine bedingte umgewandelt. Beide nahmen die Urteile an, Staatsanwältin Nicola Trinker gab keine Erklärung ab.