Die 53-Jährige nahm der betagten Wienerin fast 21.000 Euro ab.
Nachdem sie eine 84 Jahre alte Pensionistin um ihr gesamtes Hab und Gut gebracht hatte, ist eine notorische Betrügerin am Montag am Wiener Landesgericht für Strafsachen rechtskräftig zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Sieben einschlägige Vorstrafen weist die 53-Jährige bisher auf, zuletzt wurde sie im November 2016 verurteilt.
Gegen die zehnmonatige Freiheitsstrafe, die damals verhängt wurde, hatte die Staatsanwaltschaft Strafberufung angemeldet. Während des offenen Rechtsmittelverfahrens lernte die Angeklagte die 84-Jährige kennen, die ihre Gemeindewohnung zum Tausch inseriert hatte. Die 53-Jährige tat nach der Besichtigung hellauf begeistert, machte der Pensionistin allerdings vor, sie müsse zuerst einem Mitarbeiter von "Wiener Wohnen" 2.500 Euro bezahlen, damit dieser sie vorreihe und sie die Wohnung übernehmen könne. Da sie im Moment nicht flüssig sei, fragte sie die 84-Jährige, ob sie ihr finanziell aushelfen könne.
Mehrere Behebungen
Die gutgläubige Pensionistin behob die 2.500 Euro von ihrem Sparbuch, worauf die Betrügerin umgehend um weitere 2.500 Euro bat, weil sie noch einen zweiten "Wiener Wohnen"-Mitarbeiter "schmieren" müsse. In weiterer Folge tischte die 53-Jährige ihrem Opfer immer neue Märchen - etwa von einem verstorbenen Ehemann und horrenden Anwaltskosten - auf und brachte die betagte Frau dazu, bis 20. Februar ihr noch acht Mal Beträge zwischen 200 und 1.225 Euro zu überlassen.
Als das Sparbuch abgeräumt war, versetzte die 84-Jährige noch ihren Schmuck im Dorotheum, um ihrer Bekannten weiterhin finanziell unter die Arme greifen zu können. "Sie hat mir gesagt, dass sie ein Wertpapierdepot mit 375.000 Euro hat, das sie auflösen wird", erklärte die 84-Jährige im Zeugenstand. Auch von einem Haus in Ungarn sei die Rede gewesen, das die 53-Jährige angeblich verkaufen wollte, um ihre Schulden zu bezahlen.
Umfassendes Geständnis
Die Angeklagte gab sich reumütig und umfassend geständig. "Sie ist eine ganz nette Person und hat mir geglaubt", beschrieb sie die 84-Jährige. Sei selbst sei in einer finanziellen Notlage gewesen: "Da hab' ich den fatalen Fehler gemacht, sie angelogen und um Geld gebeten zu haben." Insgesamt fast 21.000 Euro hatte sie der 84-Jährigen am Ende abgenommen.
Bei einer Strafdrohung von maximal drei Jahren fand Richter Marc Farkas zwei Jahre tat- und schuldangemessen. Zusätzlich muss die 53-Jährige weitere 20 Monate verbüßen - das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat mittlerweile der Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das letztjährige Urteil Folge gegeben und die Strafe verdoppelt.