Reisende werden auf dem Flughafen mehrfach auf das neue Gesetz hingewiesen.
Seit heute gilt das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG), das im Volksmund „Burka-Verbot“ genannt wird. Das bedeutet, dass das Gesicht vom Kinn bis zum Haaransatz sichtbar sein muss. Aus diesem Grund wird die Polizei auf dem Flughafen Wien-Schwechat ankommenden Touristen zunächst Folder in Deutsch, Englisch, Türkisch und Arabisch aushändigen.
Strafe
Eine eigene Spur für Vermummte wird eingerichtet werden, wo geschulte Beamte die Regeln erneut erläutern, denn das Gesetz gilt ab dem Zeitpunkt, wo die Ankunftshalle betreten wird. Im Falle einer Übertretung trotz Verwarnung kann eine Geldstrafe von bis zu 150 Euro verhängt werden. Die Person muss sich dann einer Identitätsfeststellung unterziehen, die bei einer Hinderung zur Festnahme führen kann.
Europa
Österreich ist nach Frankreich, Italien, Belgien, den Niederlanden und Bulgarien das nächste Land in Europa mit einem Verhüllungs- bzw. Vermummungsverbot. Der Austausch mit Kollegen dieser Länder im Vorfeld zeigte laut Polizeisprecher Johann Baumschlager, dass es kaum Probleme gibt.(lae)