Der bereits abgeschobene Afghane lebte unter sechs verschiedenen Alias-Namen in Frankreich bevor er in Österreich Asyl ansuchte.
Der Afghane, der am vergangenen Dienstag nach Kabul abgeschoben wurde, wurde in Wien im Februar 2017 in Wien wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt. Er kassierte damals eine zweieinhalbjährige Haftstrafe. Eine weitere Verurteilung folgte. Es war die erste Abschiebung von Österreich nach Afghanistan seit der Machtergreifung der radikal-islamischen Taliban im Jahr 2021.
Der Mann hatte im April 2016 gegen Mitternacht eine Studentin angesprochen. Sie begleitete ihn schließlich zum Donaukanal, wo äußerst zudringlich wurde. Die Frau musste sich heftig wehren, um loszukommen. Trotzdem folgte ihr der Mann folgte weiter, fiel über sie her und versuchte, sie mit Gewalt zu Sex zu zwingen.
In der folgenden Gerichtsverhandlung wurde dem Mann ein "geringer Inlandsbezug" bescheinigt. Er hatte unter sechs verschiedenen Alias-Namen in Frankreich gelebt, ehe er 2009 nach Österreich kam und um Asyl ansuchte.
2011 bekam er subsidiären Schutz zuerkannt, wobei ihm dieser nach der ersten rechtskräftigen Verurteilung aberkannt wurde. Eine zweite folgte 2019. Wegen schwerer Körperverletzung kassierte der seinen Papieren zufolge 1994 Geborene 16 Monate unbedingt. Weitere Asylanträge des Mannes wurden vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Am Ende wurde die Rücküberstellung des formal mit einem Einreiseverbot belegten 31-Jährigen vollzogen.
Mann laut Rechtsvertreter psychisch krank
Kritik daran äußerte dessen Rechtsvertreter Ralf Niederhammer im "Standard". Der Mann sei psychisch krank und leide an Wahnvorstellungen mit teilweise pseudoreligiösen Inhalten, was ihn im islamistischen Afghanistan in Lebensgefahr bringen könne.
Laut Innenministerium sind weitere Abschiebungen in Vorbereitung. Dieser "harte und notwendige Weg" werde konsequent fortgesetzt, hatte zuletzt Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bekräftigt. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) betonte, es gebe null Toleranz gegenüber Menschen, die durch Straftaten ihr Aufenthaltsrecht verwirkt hätten.