Nicht rechtskräftig

Acht Jahre Haft für Tankstellenüberfall

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Zu einer unbedingten Haftstrafe von acht Jahren ist am Donnerstag ein 34-jähriger Mann am Landesgericht Feldkirch verurteilt worden.

Er hatte im April dieses Jahres in der Bregenzer Rheinstraße eine Shell-Tankstelle überfallen und dabei 1.300 Euro erbeutet. Das Urteil wegen schweren Raubes ist noch nicht rechtskräftig.

Beim Überfall auf die Tankstelle hielt der 14fach vorbestrafte Mann einem 79-jährigen Kunden, der gerade seine Rechnung bezahlen wollte, ein 27 Zentimeter langes Küchenmesser an den Hals. Mit den Worten "Geld her, das ist ein Überfall!" forderte er die Kassierin zur Herausgabe des Kasseinhalts auf. Die Frau händigte dem 34-Jährigen 1.000 Euro aus, vom 79-Jährigen erhielt er weitere 300 Euro. Anschließend floh der Täter mit einem Fahrrad. Nur kurze Zeit später wurde er verhaftet.

Zur Tatzeit war der Angeklagte durch eine Unmenge von Medikamenten und Drogen in seiner Zurechnungsfähigkeit stark eingeschränkt. Frei gesprochen wurde der Mann vom Vorwurf der erpresserischen Entführung. Hätte das Gericht das Festhalten des Kunden als "Geiselnahme" qualifiziert, wären allein für dieses Delikt mindestens zehn Jahre verhängt worden. Verteidiger Clemens Ender verdeutlichte den acht Geschworenen, unter welch schwierigen Verhältnissen sein Mandant aufgewachsen ist. Bereits im Alter von 17 Jahren schlitterte er in die Drogensucht.

Für das Urteil - acht Jahre unbedingt - erbat sich der Verurteilte Bedenkzeit. Staatsanwalt Karl Wild gab vorerst keine Erklärung ab. Somit ist es noch nicht rechtskräftig.

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