Prozess

Aliyev: Freisprüche vom Doppelmord-Vorwurf

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Mussayev zur Gänze freigesprochen - Zwei Jahre teilbedingt für Koshlyak.

Mit einstimmigen Freisprüchen vom Doppelmord-Vorwurf ist am Freitag im Wiener Straflandesgericht der Prozess um die Entführung und Ermordung der kasachischen Banker Zholdas Timraliyev und Aybar Khasenov zu Ende gegangen. Der ehemalige Chef des kasachischen Geheimdiensts KNB, Alnur Mussayev, wurde darüber hinaus von sämtlichen weiteren, ihn betreffenden Anklagepunkten freigesprochen.

Vadim Koshlyak, der frühere Sicherheitsberater des ehemaligen kasachischen Botschafters in Wien, Rakhat Aliyev, wurde in einem einzigen Anklagepunkt schuldig erkannt. Bei ihm gingen die Geschworenen mit 6:2 Stimmen davon aus, dass er gemeinsam mit Aliyev die Manager der Nurbank am 31. Jänner 2007 unter einem Vorwand ins Büro der Bank gelockt und sich am weiteren Geschehen insoweit beteiligt hatte, als er an der Verschleppung, Gefangennahme, Befragung und Misshandlung Timraliyevs beteiligt war. Dafür wurde er wegen Freiheitsentziehung ( § 99 StGB) bei einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt.

Aliyev: Freisprüche vom Doppelmord-Vorwurf
© APA

Beide Angeklagte auf freien Fuß gesetzt
Von den über ihn verhängten zwei Jahren bekam Vadim Koshlyak 16 Monate unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Den unbedingten Strafteil von acht Monaten hat er bereits abgesessen, da ihm die in U-Haft verbrachte Zeit ex lege auf die Strafe angerechnet wurde. Damit wurde - wie der zur Gänze freigesprochene Alnur Mussayev - auch Koshlayak noch am Freitag enthaftet.

Bei der Strafbemessung wurde Koshlyak neben seiner bisherigen Unbescholtenheit die lange Verfahrensdauer mildernd angerechnet. Diese habe sein Leben "beeinträchtigt", bemerkte der vorsitzende Richter Andreas Böhm.

Staatsanwalt Markus Berghammer meldete gegen den Freispruch für Mussayev Nichtigkeitsbeschwerde, gegen die teilbedingte Haftstrafe für Koshlyak Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Entscheidungen sind daher nicht rechtskräftig.
 

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